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Verfasst am: 21.03.05, 14:49 Titel: Doktortitel eintragen und Wohnsitzwechsel
Hallo,
ich interessiere mich für eine Promotion im Ausland und habe folgende Frage:
Der verliehene Doktorgrad darf in den meisten Bundesländern ohne Einzelgenehmigung in der Form "Dr." geführt werden, nur leider in meinem Bundesland Hessen nicht; hier dürfen ausländische Hochschulgrade nach Anfrage beim zuständigen Ministerium nach dem Hochschulgesetz ausschließlich in der Originalform geführt werden (z.B. PhD, LL.D usw.), was u.a. eine Eintragung im Personalausweis verhindert.
Wenn ich nun meinen Wohnsitz z.B. nach NRW oder BW wechsele, wo die Führung des "Dr." möglich ist, und mir diesen in meinen Paß eintragen lasse, was passiert, wenn ich wieder nach Hessen zurückziehe?
Nach meiner Einschätzung ist das Eintragen des Doktortitels ein Verwaltungsakt des Landes, der grundsätzlich in allen anderen Ländern Gültigkeit hat. Der Verwaltungsakt in Form der Genehmigung zur Führung des Titels ist jedoch mittlerweile zugunsten einer allgemeinen Gesetzgebung entfallen.
Somit dürfte ich aufgrund des gültigen Verwaltungsaktes in NRW den Dr. im Paß behalten. Ist es mir aufgrund der Eintragung dann auch in Hessen erlaubt, den Titel "Dr." zu führen, obwohl dies nach dem hiesigen Hochschulgesetz nicht erlaubt ist?
Verfasst am: 24.03.05, 22:15 Titel: Re: Doktortitel eintragen und Wohnsitzwechsel
Warum willst Du den Doktor ueberhaupt eingetragen haben?
Ich habe auch einen Doktortitel, habe den aber weder im Pass, noch auf der Kreditkarte, noch im Telefonbuch stehen.
Glaube mir, das verhindert viele Probleme.
Eine andere Frage ist es, ob Du Dir den Doktor auf die Visitenkarte drucken lassen darfst.
Guten Abend,
erster Grundsatz: Man verlasse sich niemals auf eine durch die Ministerialbürokratie erteilte Rechtsauskunft. Rechtsberatung im konkreten Einzelfall kann im Forum nicht geleistet werden, aber jeder Rechtsanwalt, der sich im Hochschul- und Verwaltungsrecht auskennt, wird leicht eine Lösung für Ihr Problem finden. Wie kompliziert ist denn die ausländische Bezeichnung des Titels?
Zitat:
§ 29 Führung ausländischer Grade und Titel
(1) Ein ausländischer Hochschulgrad, der aufgrund eines nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschulabschlusses nach einem ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Studium verliehen worden und auch nach europäischem Rechtsverständnis ein Hochschulgrad ist, kann in der Form, in der er verliehen wurde unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden. Dabei kann die verliehene Form transliteriert und die im Herkunftsland zugelassene oder allgemein übliche Abkürzung geführt und eine wörtliche Übersetzung in Klammern hinzugefügt werden. Bei Graden aus der Europäischen Union und der Schweiz kann der Hinweis auf die verleihende Hochschule entfallen.
Anmeldungsdatum: 04.11.2004 Beiträge: 286 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 01.04.05, 16:53 Titel: Re: Doktortitel eintragen und Wohnsitzwechsel
jens michaelis hat folgendes geschrieben::
Warum willst Du den Doktor ueberhaupt eingetragen haben?
Ich habe auch einen Doktortitel, habe den aber weder im Pass, noch auf der Kreditkarte, noch im Telefonbuch stehen.
Glaube mir, das verhindert viele Probleme.
Eine andere Frage ist es, ob Du Dir den Doktor auf die Visitenkarte drucken lassen darfst.
Also wenn ich schon meinen Doktor mache dann bitte auch im Ausweis...
Verfasst am: 05.04.05, 13:13 Titel: Re: Doktortitel eintragen und Wohnsitzwechsel
jens michaelis hat folgendes geschrieben::
Warum willst Du den Doktor ueberhaupt eingetragen haben?
Ich habe auch einen Doktortitel, habe den aber weder im Pass, noch auf der Kreditkarte, noch im Telefonbuch stehen.
Verfasst am: 08.04.05, 17:44 Titel: Re: Doktortitel eintragen und Wohnsitzwechsel
Miese, Peter hat folgendes geschrieben::
jens michaelis hat folgendes geschrieben::
Warum willst Du den Doktor ueberhaupt eingetragen haben?
Ich habe auch einen Doktortitel, habe den aber weder im Pass, noch auf der Kreditkarte, noch im Telefonbuch stehen.
Glaube mir, das verhindert viele Probleme.
...
welcher Natur?
Pass, Kreditkarte -> Liquide -> erhoehtes Ziel von Missbrauch, Ueberfaellen, Entfuehrungen etc. (z.B. 3. Welt Land, Hotelrezeption weiss, dass Du Dr. bist)
Telefonbuch: Du willst Versicherungen, Steuersparmodelle oder sonst etwas verkaufen? Wem willst Du das verkaufen? Hartz Empfaengern oder Leuten mit Geld? Wer hat im Durchschnitt mehr Geld, der Hartz Empfaenger oder der Akademiker?
Also, einen Studi anstellen, der alle Akademiker (Dr, Dipl, RA etc.) aus dem Telefonbuch in eine Datenbank eintraegt. Dann anrufen
Auf Einbrecher duerfte ein Dr.-Titel auch magisch wirken.
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