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Mündliche Honorarvereinbarung ungültig?

 
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Felixsuse
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 13:20    Titel: Mündliche Honorarvereinbarung ungültig? Antworten mit Zitat

:?: Hallo, ist es richtig, dass eine mündliche Honorarvereinbarung mit einem Rechtsanwalt vor Gericht keine Gültigkeit hat, wenn dieser bestreitet eine solche mündliche Vereinbarung getroffen zu haben. Inwieweit ist der Mandant beweispflichtig (Zeuge vorhanden)? Muss der Rechtsanwalt nicht über die Notwendigkeit einer schriftlichen Abfassung aufklären? Gibt es da so etwas wie Fürsorgepflicht? Vielen Dank für Antworten!!!
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Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

eine mündliche Vereinbarung ist voll wirksam. Leider gibt es schwarze Schafe die dann kleine Beträge versprechen und nachher nach Brago (oder wie das jetzt heisst ;o)) wesentlich mehr fordern.

Dies ist zwar unrechtens und schlichtweg ein ganz klarer Betrug, doch ohne Beweismöglichkeit wird man diesen Betrag zahlen müssen!

Gruß

Bernd
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Felixsuse
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 17:16    Titel: nochmal zum Thema Honorarvereinbarung Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe einen Zeugen für dieses Gespräch, als die Honararvereinbarung getroffen wurde. Ist dies ausreichend?
Kann ich nachdem ich einem Vergleich zustimme, Schadensersatzforderungen gegenüber dem RA geltend machen?
Zur Erklärung:
Es geht um einen hohen Streitwert, damit möchte ich nicht in Berufung gehen. Um dies zu umgehen würde ich einem Vergleich zustimmen, um dann die zu 'hohen Kosten' in Form von Schadensersatz einzuklagen. Denn dann geht es ja um einen neuen Streitwert, liege ich da richtig?
Danke im voraus für die Antworten!!
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Sie können zu hohe Anwaltskosten des eigenen Anwalts nicht als Schadenersatz einklagen. Wenn er mehr fordert, als ihm rechtlich zusteht, können sie sich schlicht weigern oder das Geld eben zurück verlangen, so schon ohne Anerkennung einer Verbindlichkeit gezahlt.

Was wurde denn vereinbart?
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Injuve
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Und da es scheinbar ein gerichtliches Verfahren gab, siehts eh nicht gut aus: Denn auf die gerichtlichen Gebühren DARF der Anwalt nicht verzichten .- also dürften Sie schlechte Karten haben.
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