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Exmensklausuren - Klausursteller prophezeit Durchfallen alle

 
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Markus1981
Gast





BeitragVerfasst am: 20.10.04, 15:44    Titel: Exmensklausuren - Klausursteller prophezeit Durchfallen alle Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich habe heute meine Abschlussklausur im Öffentlichen Recht insb. POR in der FHVR Berlin geschrieben. Es handelt es sich um eine Abschlussprüfung für den gehobenen Dienst der Polizei.

Es wurde eine Klausur gewählt, von dem ein Dozent im Unterricht vor den Studenten sagte, dass wenn seine Klausur gezogen wird, alle durchfallen werden.
Nun ja, es wurde heute die besagte Klausur geschrieben.
Das Thema war voll und ganz Datenverarbeitung/Übermittlung ausm ASOG Berlin. Laut Studienordnung ist das auch im Lehrplan. Wir haben jedoch dieses Thema nie behandelt. Klar sollte man das im Selbststudium machen, aber eine Klausur mit dem Schwerpunkt Datenverarbeitung zu konzipieren, was nun wirklich hinterste Ecke ausm ASOG ist, und dann zu sagen, es fallen alle durch ist doch nocht ok, oder?
256 angehende Polizisten haben heute geschrieben und keiner hatteje mit diesem Thema gerchnet.

Kann man aufgrund der Aussage des Dozenten eigentlich irgendwie rechtlich vorgehen? Oder ist es halt persönliches Schicksal?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.10.04, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Beamter (gehobener Dienst) ist nur dann gut - und mE für den Dienst geeignet -, wenn er in der Lage ist gesetzliche Vorschriften auch ohne Hilfe zu erfassen und einen Fall danach zu lösen. Hierbei sollte allerdings auch längere Prüfungszeit zur Verfügung stehen. In der Praxis fallen gerade im Bereich des Datenschutzes viele Defizite auf.

Wenn das Thema Lehrplaninhalt war, muss es auch unterrichtet werden. Wie konnte dieser Dozent wissen, dass sein gerade der Bereich Datenschutz nicht unterrichtet wurde?

Da der Unterricht nicht den Anforderungen des Lehrplans entsprach, sollte zunächst versucht werden, das Thema mit der Aufsichtsbehörde zu erörtern und wenn die Ergebnisse sehr schlecht sind Widerspruch einzulegen. Vielleicht wird eine Nachprüfung erreicht.

Andererseits: alle Polizisten haben die gleiche Prüfung geschrieben. Somit dürfte es bei der Bestenauswahl für eine Einstellung keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes geben.

mfg
Klaus
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 21.10.04, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Jeder Student ist grundsätzlich einmal selbst verantwortlich, alle nach Studienordnung relevanten Themen drauf zu haben. Da kann man nicht jammern, daß ein bestimmtes Thema aber nie behandelt worden ist.

Im Übrigen: was solls? Alle anderen hatten doch die gleiche Klausur! Bei einem fernliegenden Thema kann man nicht mehr als Grundzüge erwarten. Es ist deshalb nicht zu erwarten, daß alle Teilnehmer durchfallen. Allenfalls wird die Durchfallquote ein wenig höher sein als üblich.

Du hast erst dann ein Problem, wenn die anderen Teilnehmer besser Bescheid wissen als Du...
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Markus1981
Gast





BeitragVerfasst am: 21.10.04, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

@Gast:
Klar muss gerade ein Polizeibeamter auch mit unbekannten Gesetzen umgehen können. Mir geht eigentlich darum, dass ein Thema zum Schwerpunkt gemacht wurde, womit wir in der Praxis recht wenig zu tun haben. Die Datenpflege gehört nicht gerade zu den Aufgaben eins Schutzpolizisten oder eines Kriminalpolizisten. Das erledigt doch wohl eher die Verwaltung ohne Vollzugsaufgaben.
Desweiterem ging es mir um die Aussage des Dozenten...find ich auf gut deutsch gesagt scheiße, eine Klausur einzureichen, in der Hoffnung, dass daran eine Menge scheitern werden...

@thdoerfler:
Das mit dem Selbststudium hatte ich ja auch schon geschrieben. Wer das nicht macht ist selber Schuld...

Bin gespannt, ob die Korrektoren das alles auch berücksichtigen werden und die Durchfallquote nicht allzu hoch wird, denn sonst besteht die Gefahr, dass richtig viele Leute nochn halbes Jahr ranhängen müssen. Das kann sich Berlin gar nicht leisten Winken
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