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Versicherung spinnt ?

 
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Jungspund
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 27.08.05, 08:39    Titel: Versicherung spinnt ? Antworten mit Zitat

Guten Morgen !

Da meine Versicherung anscheinend den Überblick über die ganzen Kunden verloren hat,
habe ich eine Frage.

Vor kurzem habe ich vom Landratsamt einen Bescheid erhalten indem ich auffgefordert
werde das Fahrzeug still zu legen bzw. eine neue Doppelkarte vorzulegen, ansonsten wird das Fahrzeug entstempelt. Da mir das witzig vorkam habe ich sofort bei der Versicherung angerufen. Die meinten das im Computer kein Beitrag eingegangen sie bzw. dies nicht ersichtlich ist. Ich kann dies durch Kontoauszüge beweisen, da ich den Versicherungsbetrag immer jährlich im voraus bezahle und bezahlt hatte.
Was kann ich jetzt rechtlich von meiner Seite als Privatmann machen, ohne gleich wieder wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt zu rennen. Kann ich irgendwie gegen den Bescheid Widerspruch erheben oder was kann ich machen ?

Vielen Dank
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 27.08.05, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo jungspund,

bevor die KFZ-Zulassungsstelle derartige Briefe verschickt, sind schon etliche Briefe von der Versicherung gekommen. Und die hast du alle ignoriert oder was war da los?

Bevor man hierzu was sagen kann, muss man schon etwas mehr wissen: wann wurde der Beitrag überwiesen, wann kam die Mahnung von der Versicherung, was wurde daraufhin zunächst unternommen ......
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 27.08.05, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Versicherung die Zulassungsstelle irrtümlich über die fehlende Deckung informiert hat, dann muss die Versicherung für alle Schäden aufkommen.

Aus eigener Berufserfahrung weiss ich, dass solche Fälle nicht selten vorkommen. Dann würde ich meinen Schaden auflisten und der Versicherung einen Brief schicken mit der Aufforderung, den Schaden zu bezahlen.

Immer vorausgesetzt, der Beitrag wurde auch tatsächlich überwiesen.
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Jungspund
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 28.08.05, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Danke für eure Antworten.
Entschuldigt meinen kurzen Sachverhalt.
Selbstverständlich habe ich vorher mit der Versicherung telefoniert und auf die Schreiben geantwortet. Das kuriose an der Sache ist nur das der Betrag schon vor Monaten überwiesen wurde und alles in Ordnung war. Das Regeln der Sache scheint schwerer als angenommen. Bei jeden Anruf bei der Versicherung (Servicestelle) ist ein anderer Mitarbeiter am Telefon und kann nur im PC die Daten abrufen. Bei jeden Anruf muss ich also die ganze Sachlage neu erklären. Das Landratsamt kann nix machen und sagt nur dass ich mich mit der Versicherung auseinandersetzen muss und versuchen muss die Sache zu klären. Obwohl ich den Kontoauszug dem Landratsamt vorlegte und zusätzlich an die Versicherung (Kopie) sendete bleibt die Versicherung treu. Ich habe kein Problem da ich deutlich m Recht bin. Auch wenn die Versicherung alles zahlen muss, habe ich keinen Bock durch den Fehler der Versicherung anfallende Kosten erstmals vorzuschießen.
Aus diesem Grund fragte ich was ich da machen kann ?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 28.08.05, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Dann steht wohl Aussage gegen Aussage.

Wenn die Versicherung der Meinung ist, der Beitrag sei nicht bezahlt, und Sie anderer Meinung sind, dann ist ein Rechtsstreit unvermeidlich.

Hierfür wiederum ist der Berufsstand der Rechtsanwälte erfunden worden.

Ein Tipp: besorgen Sie sich schnell eine Deckungskarte. Das Landratsamt tut nur seine Pflicht!
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Jungspund
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 28.08.05, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten !

Das heißt es gibt nicht so ne Art Formular etc... mit dem ich Widerspruch oder so gegen
den Bescheid des Landratsamtes angehen kann. Sprich Versicherung wechseln und ne neue Deckungskarte besorgen und zum Anwalt rennen. Trotzdem befreit mich das doch erstmal nicht die Gebühr von 30-40 Euro für den Aufwand etc... zu bezahlen, oder ?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 05:04    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Jungspund,

der Widerspruch gegen den Bescheid des Landratsamts bringt überhaupt nichts. Einfach mit einer Deckungskarte hingehen und die Gebühr zahlen.

Dann der Versicherung eine deftige Rechnung schicken und mit dem Anwalt drohen. Wenn die Versicherung im Unrecht ist, muss sie für den ganzen Schaden aufkommen.
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