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privater darlehensvertrag

 
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Schimpansenbaby3
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 14
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 20:34    Titel: privater darlehensvertrag Antworten mit Zitat

hallo!

nehmen wir mal folgendes beispiel. zwei personen machen miteinander einen privaten darlehensvertrag (beide personen sind privatleute, ein rentner, der andere arbeiter). als sicherheit wird ein sparbuch vereinbart. nun muss man diese sicherheit doch irgendwie bei der bank hinterlegen. oder ist das nicht so? könnte diese sicherheit auch bei einer anderen privatperson hinterlegt werden? was wäre dabei beachten?
was ist generell bei einem privaten darlehensvertrag zu beachten? welche klippen gibt es?

viele grüße
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 14:05    Titel: Re: privater darlehensvertrag Antworten mit Zitat

Hallo Schimpansenbaby,

Schimpansenbaby3 hat folgendes geschrieben::
als sicherheit wird ein sparbuch vereinbart. nun muss man diese sicherheit doch irgendwie bei der bank hinterlegen. oder ist das nicht so? könnte diese sicherheit auch bei einer anderen privatperson hinterlegt werden? was wäre dabei beachten?


Damit der Kreditgeber im Fall der Fälle das Geld bekommt, braucht er das Sparbuch und die Sicherheit, dass das Geld dann noch da ist. Daher sollte er sich das Sparbuch aushändigen lassen. Wichtig ist, dass die Verpfändung bei der Bank schriftlich angezeigt wird und die Bank bestätigt, dass die Sicherheit nicht anderweitig verpfändet ist und auf die Geltendmachung ihres AGB-Pfandrechtes verzichtet.

Schimpansenbaby3 hat folgendes geschrieben::
was ist generell bei einem privaten darlehensvertrag zu beachten? welche klippen gibt es?


1) Niemals Geld an Freunde verleihen! Man verliert sonst beides: Geld und Freunde.
2) Niemals Geld an Freunde verliehen! Wenn der Freund Geld von der Bank leien kann, braucht er kein Geld privat zu leien, wenn die Bank nein! sagt, sollte man auch privat kein Geld vereleien.
3) Alles Wichtige schriftlich festhalten
- Betrag
- Rückzahlungsmodalitäten
- Zinsen
- Sicherheiten
- Folgen bei Nichtzahlung (Verzugszinsen)
4) Zahlungen aus Beweiszwecken nur unbar (per Überweisung). Mit Verwendungszweck "Kredit gemäß Vertrag vom ..."
5) Steuerliche Fragen klären (übrigens: Zinseinnahmen sind grundsätzlich steuerpflichtig)
6) Niemals Geld an Freunde verleihen.
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