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Schweizer Forderung - Was tun?

 
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Pikary
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.08.05, 12:39    Titel: Schweizer Forderung - Was tun? Antworten mit Zitat

hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe im letzten Jahr (Janunar) eine Domain ***.ch registriert. Da es aber anschließend Probleme gab, wurde sie wieder gekündigt. Leider habe ich darüber keine Unterlagen mehr, da ich dachte, die Sache wäre geritzt.
Heute bekomme ich ein Schreiben (das Erste) mit der Überschrift: Letzte Zahlungsaufforderung und ich möge bitte eine Schuldanerkennung über 75,00 CHF unterschreiben.

Wortlaut:
(...)
Wir fordern Sie auf, uns sie beiliegende Schuldanerkennung innert 20 unterschrieben zu retornieren.

Solte in angegebener Frist eine Reaktion Ihrerseits ausbleiben, zwingen Sie uns desn geschuldeten Betrag auf dem Rechtsweg einzufordern. Nebst dem Eintrag im Beitreibungsregister haben beitreibungsrechtliche Massnahmen beachtliche Zusatzkosten und Umtriebe zur Folge, die letztlich vom Schuldner getragen werden müssen. Diese Massnahme wäre für beide Parteien unangenehm und zudem mit viel Aufwand und Kosten verbunden. Wir bitten Sie deshalb dies möglichst zu vermeiden.
(...)
Pikary anerkennt der ****-Teleinformatikdienste für Lehre und Forschung, (Adresse der Firma), diese Gebührenordnung einschliesslich Beitreibungs- und Nachforschungskosten unwiderruflich und verzichtet auf allfällige Einwendungen gegen die Entstehung und den Fortbestand dieser Forderung.

Pikary verpflichtet sich, den Betrag von CHF 75,00 bis zum 18. September 2005 auf (Bankverbindung) zu bezahlen.

Nach vollumfähiger Bezahlung der gesamten Forderung verzichtet (Firma) auf die Eintreibung der Verzugszinsen und die Einleitung einer Beitreibung.

Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich 1.


Wenn ich in eine Whois-Datenbank schaue, bin ich nicht der Eigentümer der Domain.

Meine Fragen:
1. Was hat es mit dem Beitreibungsregister aufsich?
2. Was passiert wenn ich nichts mache, kann man mich in Deutschland belangen? Wie sieht es rechtlich aus. Gibt es Abkommen mit der Schweiz? Vollstreckungsmaßnahmen?
3. Was passiert, wenn ich den Betrag nicht bezahle, das Schuldanerkenntnis werde ich nicht unterschreiben, und irgendwann in die Schweiz reisen möchte?

Da diese Forderung nicht gerechtfertigt ist, möchte ich mich über die Folgen informieren, sofern es welche gibt. Da die Schweiz nicht zur EU zählt, könnte ja ein Ausweg möglich sein..

Ich hoffe, dass jemand mir helfen kann

Gruß
Pikary
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