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Konflikt

 
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Daya
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.07.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 12:02    Titel: Konflikt Antworten mit Zitat

Guten Tag,
ich hatte meine Frage schon heute morgen ins Forum gestellt, aber mein Posting scheint verschwunden zu sein, deshalb hier nochmal:

Seit ca. 2 Jahren helfe ich einer psychisch kranken Frau bei ihren behördlichen und versicherungstechnischen Angelegenheiten (freundschaftlich). Nun ist ihre Mutter (90)als Vollfplegefall ins Heim gekommen und ich wurde zum Betreuer bestellt (ehrenamtlich), weil die Tochter das nicht schafft.

Das Haus wurde schon vor 10 Jahren oder so der Tochter überschrieben, die Mutter hat Wohnrecht. Nun soll ich als Betreuer der Mutter bei der Tochter das Wohnrecht "anrechnen" lassen oder so ähnlich. Die Tochter hat kein Geld, ca. EUR 600 Rente, davon Hauskosten ca. EUR 400. Die Mutter würde nie etwas von ihrer Tochter verlangen, denn die Beziehung war symbiotisch.

Kann ich diese Wohnrechtfrage stillschweigend übergehen oder werde ich dann belangt?

Kann ich eigentlich für die Tochter Grundsicherung beantragen bzw. diese veranlassen das zu beantragen?

Danke und Gruß,
Daniela
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kati1948
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Daya, gut, das du die Frage so hier reinstellst, Grüssle von kati
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Sunrabbit
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 890

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 07:48    Titel: Antworten mit Zitat

Mal allgemein gessprochen:

Wenn jemand eine Schenkung macht und innerhalb von 10 Jahren dann bedürftigt wird dann kann das Sozialamt verlangen das diese Schenkung rückgängig gemacht wird. Man darf sich selbst nicht bedürftig machen.

Ein Wohnrecht kann den Wert einer Immobilie schmälern, d.h. die Höhe der Schenkung wird dadurch geringer.

Ansonsten kann ich kati1948 nicht beipflichten, der Beitrag verstößt in dieser Form gegen die Knigge.

Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den recht.de Knigge!
_________________
Gruß,
Sunrabbit

Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
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Daya
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.07.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, Sunrabbit, für die Info. Sorry, wenn ich gegen die Knigge verstoßen habe, hätte es echt vorher durchlesen sollen. Geschockt
Daya
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Kimy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, die Tochter muss die Räume der Mutter vermieten, denn solange die Mutter lebt, hat sie das Wohnrecht.
Nun kann sie es nicht mehr selbst ausüben ,also müssen die Räume vermietet werden ,und die Mieteinnahmen sind Einkommen der Mutter, welches für die Heimunterbringung verwendet wird.

Vermietet sie nicht, dann muss sie halt selbst die entgangenen Mieteinnahmen bezahlen.

Ich glaube auch, dass es egal ist, was die Mutter verlangt oder nicht, das Sozialamt, dass sicherlich einen Teil der Heimkosten trägt, verlangt dies.
Und das vergessen die sicherlich nicht.

Sonst wäre es zu einfach:
Eltern überschreiben früh genug ein Haus an ein Kind, lassen sich lebenslanges Wohnrecht eintragen, und sobald sie im Heim sind, kann das Haus nicht mehr zur Deckung der Kosten der Heimunterbringung herangezogen werden.
Ich glaube, so einfach geht das nicht.
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Daya
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.07.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 04.08.05, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kimy,

das klingt sehr plausibel. Danke.
Gruß, Daniela
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Sunrabbit
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 890

BeitragVerfasst am: 04.08.05, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich empfehle genau zu diesem Punkt folgende Links:

http://www.siedlerbund.de/bv/on1461

http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=2085823121&ID=5254&referre%09r=429

http://www.bnotk.de/Informationen_Presse/Pressemitteilungen/pm_neuelaender_041014.html

Die Rechtslage ist nicht geklärt und hängt mit Sicherheit von verschiedenen Faktoren ab. Ich empfehle in dieser Sache wirklich einen Gang zum Anwalt für die Tochter, da es ihr interesse sein müßte nicht zu zahlen.

Es geht also fast so einfach, wenn man ein paar Dinge beachtet.
_________________
Gruß,
Sunrabbit

Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
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Daya
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.07.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 06.08.05, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ich danke Euch für Eure Kommentare. Nun habe ich die Pferde umsonst scheu gemacht, denn die Mutter hat gar kein eingetragenes Wohnrecht. Ich war auf dem Amtsgericht. Das war wohl alles nur so abgesprochen.
Danke und Gruß, Daniela
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.08.05, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Oh, My God!
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