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keine freiwilige KV nach der Pflichtversicherung ?

 
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FredvomJupiter
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 20:36    Titel: keine freiwilige KV nach der Pflichtversicherung ? Antworten mit Zitat

Hallo,

eigentlich ein typisches Problem hier:
Ich hab zwei Monate meine freiwillige KV bei einer GKV nicht bezahlt und bin rausgeflogen.
Nun hatte ich zwischenzeitlich eine Arbeitsstelle und war für zwei Monate pflichtversichert und habe deshalb fristgerecht den Antrag auf Aufnahme in die freiwillige Versicherung gestellt.
Anwartschaftszeiten in Form von mind. 24 Monaten innerhalb der letzten 5 Jahre waren überdeutlich erfüllt. Nebenbei: Mit dem Antrag habe ich die alten Schulden und auch den aktuellen Monat bezahlt.
Die Begründung der Ablehnung war lediglich mein früherer Rauswurf.

Habe ich die unzähligen Tipps aller Fachleute, dass man über eine erneute Pflichtversicherung in die freiwiliige zurückkehren kann gründlich falsch verstanden?

Oder ist das nur der Versuch einen sehr unangenehmen Kunden los zu werden?
Widerspruch geht morgen raus. Aber das könnte dauern. Kann ich mich einklagen?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 05:44    Titel: Re: keine freiwilige KV nach der Pflichtversicherung ? Antworten mit Zitat

FredvomJupiter hat folgendes geschrieben::

Oder ist das nur der Versuch einen sehr unangenehmen Kunden los zu werden?
Widerspruch geht morgen raus. Aber das könnte dauern. Kann ich mich einklagen?


Frage 1: Ja, das ist es.

Frage 2: Ja, Sie können klagen. Gesetzliche Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie sind an Recht und Gesetz gebunden.
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