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Kein Krankenversicherungsschutz nach Scheidung!

 
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Lena
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 18:32    Titel: Kein Krankenversicherungsschutz nach Scheidung! Antworten mit Zitat

Hallo,
ich lebe in Scheidung und war 17 Jahre verheiratet. Über meinen Mann war ich die ganze Zeit familienversichert, habe während der Ehe nicht gearbeitet. Nun lebe ich in einer neuen Partnerschaft, die Scheidung steht in den nächsten Monaten an. Wenn die Scheidung rechtskräftig ist, verliere ich sofort meinen Krankenversicherungsschutz. Nun bin ich im 6. Monat schwanger und weiß nicht, wie es weitergehen soll. Ich kann unmöglich 150 Euro für eine KV aufbringen. Unterhalt bekomme ich nicht von meinem Mann und mein Lebensgefährte hat auch nur ca. 1000 Euro zur Verfügung. Selbst wenn er wollte, er kann mir keine KV zahlen. Das Sozialamt weigert sich zu zahlen. Was kann ich tun? Ich kann doch nicht mein Kind ohne Hilfe Zuhause zur Welt bringen. Bei meiner Krankenkasse sagte man mir, man würde mir sämtliche Arztrechnungen in Rechnung stellen. Jetzt habe ich gehört, das evtl. mein Exmann für meine KV-Beiträge aufkommen müßte. Ist dem so? Wer weiß Rat?
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 19:00    Titel: Re: Kein Krankenversicherungsschutz nach Scheidung! Antworten mit Zitat

Die Kosten der Entbindung (also z.B. Klinik) muß derjenige zahlen, der Vater des Kindes ist.

Ob Sie ansonsten Unterhalt von Ihrem bisherigen Mann bekommen, müßte im Rahmen des Scheidungsverfahrens entschieden werden.
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Newbie
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Anmeldungsdatum: 17.09.2004
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 28.09.04, 10:02    Titel: Re: Kein Krankenversicherungsschutz nach Scheidung! Antworten mit Zitat

hallo lena,

ab scheidung besteht für sie die möglichkeit sich freiwillig in einer krankenversicherung zu versichern. grundsätzlich würde das durch nachehelichen unterhalt von ihrem dann geschiedenen mann abgegolten. warum sie keinen ehegattenunterhalt erhalten, kann ich nicht beurteilen, da sie nichts weiter dazu geschrieben haben, vielleicht könnten sie das nachholen.

der knackpunkt ist aber, daß sie noch verheiratet sind und das kind- sollte es noch vor der scheidung auf die welt kommen - als ehelich gilt. sie sollten auf alle fälle mit ihr noch-mann und ihrem lebensgefährte nach geburt des kindes auf dem standesamt eine vaterschaftsanerkennung machen. denn solange sie noch verheiratet sind, gilt das kind als ehelich, sprich ihr ehemann gilt rein rechtlich als vater. frühestens mit rechstkraft des scheidungsurteils wird jedoch dann diese vaterschaftsanerkennung wirksam.


gemäß BGB ist ihnen der vater des kindes unterhaltspflichtig

§ 1615l
(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen
nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der
Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeit-
raums entstehen.

(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der
Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verur-
sachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Ab-
satz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das gleiche gilt, soweit
von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit
nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor
der Geburt; sie endet drei Jahre nach der Geburt, sofern es nicht insbesondere unter
Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, einen Unterhaltsan-
spruch nach Ablauf dieser Frist zu vesagen.

sollte der vater des kindes nicht leistungsfähig sein, müsste das sozialamt dafür einspringen und sich das geld vom vater des kindes wiederholen. warum hat das sozialamt denn die zahlung abgelehnt ? haben sie dafür eine schriftlichen bescheid ? wenn ja, posten sie doch einmal hier.

sie sollten sich dringend mit ihrem anwalt in verbindung setzen, den müssten sie doch schon ahben, wenn die scheidung bereits eingereicht ist. was sagt der denn dazu ?

gruss

newbie
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Lena
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 21:17    Titel: Re: Kein Krankenversicherungsschutz nach Scheidung! Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten. Das mit der Vaterschaftsanerkennung wußte ich schon. Das Problem ist, dass mein Lebensgefährte keiner Arbeit nachgeht, sondern z. Zt. eine Art Umschulung macht und ca. 1051 Euro netto hat. Er hat allerdings ein eigenes Haus(von Eltern geerbt) und dementsprechend Nebenkosten. Selbst, wenn er wollte, er kann mir keinen Unterhalt zahlen. Mein Nochehemann versorgt noch 2 große Kinder, der eine macht z. Zt. eine Lehre. Er verdient ca. 2200 Euro netto und behauptet, er könne mir nichts zahlen und das Gericht glaubt ihm. Außerdem würde ich ja jetzt bei meinem Freund leben und der müßte für mich zahlen. Wir haben auch noch ein kleines Häuschen, dass noch hoch belastet ist. Mein Mann zahlt hierfür rund 375 Euro mtl. Ich stehe zur Hälfte im Grundbuch. Auch hier weigert er sich, mir einen Lastenausgleich zu zahlen. Meine Anwältin ist mir keine große Hilfe, ich habe übrigens schon einmal gewechselt, allerdings bekomme ich ja ratenfreie Prozesskostenhilfe und meine Anwältin verdient nichts an mir. Sie ist immer sehr kurz am Telefon angebunden und gibt auch sonst kaum Ratschläge. Ich war auch schon bei der Caritas, aber auch hier kann mir niemand helfen. Das Sozialamt sagt, mein Freund müsse mir die KV zahlen, er machts aber nicht. Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Nach 17 Jahren Ehe bekommt man natürlich als schwangere Mutter von 4 Kindern nicht so ohne Weiteres eine Arbeit. Alle drücken sich vor der Verantwortung. Ich war immer für die Familie da und das ist nun der Dank dafür. Selbst das Gericht steht auf Seiten meines Mannes. Der arme verlassene Ehemann. Ich möchte ja auch niemanden auf der Tasche liegen,aber die KV benötige ich dringend, da ich dauernd auf Medikamente angewiesen bin.
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 21:35    Titel: Re: Kein Krankenversicherungsschutz nach Scheidung! Antworten mit Zitat

Wenn Ihr Mann die Kinder versorgt, und das neue Baby nicht von ihm ist, können Sie froh sein, daß nicht Sie Unterhalt an ihn zahlen müssen.

Wenn der neue Freund der Vater des Babys ist, muß er zahlen, zumindest die Entbindung. Als Hauseigentümer kann er das auch (Haus verkaufen oder Hypothek). Warum sollte dafür der Ex zuständig sein?

Am billigsten ist es natürlich wenn Sie gleich nach der Scheidung wieder heiraten, die Wartezeit von 10 Monaten gibt es nicht mehr. Dann könnten Sie gleich wieder familienversichert sein.
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Lena
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 09:46    Titel: Re: Kein Krankenversicherungsschutz nach Scheidung! Antworten mit Zitat

Ich hatte vergessen zu schreiben, dass ein 6jähriges Kind bei mir lebt. Dieses Kind wird erst im nächsten Jahr eingeschult. Natürlich ist mein Freund mir gegenüber momentan unterhaltspflichtig. Aber was kann ich denn tun, wenn er nicht zahlt? Soll ich ihn verklagen? Dann kann ich ja gleich ausziehen und Sozialhilfe und Wohngeld beantragen. Das möchte ich nicht.
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Newbie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.09.2004
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 29.09.04, 14:09    Titel: Re: Kein Krankenversicherungsschutz nach Scheidung! Antworten mit Zitat

hallo lena,

was heißt hier alle drücken sich vor der verantwortung ?
ihr noch-mann kümmert sich um die 2 bei ihm lebenden kinder und versorgt diese (für die müssten sie eigentlich kindesunterhalt zahlen, für das was nicht in ausbildung ist sind sie gesteigert unterhaltspflichtig), er zahlt kindesunterhalt für das bei ihnen lebende kind nehme ich an UND er zahlt den kredit ab für ihr gemeinsames haus (wo sie sich auch daran beteiligen müssten wenn sie beide kreditnehmer sind) und dann sagen sie er drückt sich vor der verantwortung ?

wurde denn schoneinmal eine unterhaltsberechnung vorgenommen ? oder haben ihre anwaläte nur aus dem bauch heraus gesagt ihnen würde nichts zustehen ? schreiben sie mal details dazu, wie ihre anwälte das genau begründet haben.

ab spätestens 6 wochen vor geburt ist nunmal laut gesetzt ihr neuer lebensgefährte für sie unterhaltspflichtig, wenn er nicht leistungsfähig ist, kann das nicht das problem ihres noch- mannes sein, sondern das wüssten sie ja sicherlich schon, als sie sich entschieden haben das kind zu bekommen. sie haben immer noch nichts dazu gesagt, mit welcher begründung das sozialamt die sozialhilfe abgelehnt hat. sie schreiben sie möchten ihn nicht verklagen und auszihen und sozialhilfe und wohngeld beantragen, aber ihren noch-mann möchten sie schon verklagen, obwohl er nichtmal etwas für ihre situation kann ? schon etwas seltsam..

gruss

newbie
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Lena
Gast





BeitragVerfasst am: 01.10.04, 10:01    Titel: Re: Kein Krankenversicherungsschutz nach Scheidung! Antworten mit Zitat

Ich wollte eigentlich nichts Genaues schreiben, da ich nicht meine gesamte Lebensgeschichte erzählen will. Mein Mann hat mich fast 18 Jahre lang gedemütigt und zeitweise auch geschlagen. Er hat mich damals nur wegen des KIndes geheiratet. Und jetzt, wo ich das Getrenntleben eingeleitet hatte, da hat er mich aus dem gemeinsamen Haus geekelt und mich schikaniert, wo er nur konnte. Ich konnte einfach nervlich nicht mehr in dem Haus leben. Deshalb bin ich zu meinem neuen Lebensgefährten gezogen. Es war alles nicht einfach. Meine große Tochter wollte auch zu mir, aber sie will auch ihre Freunde nicht verlieren. Ich kann das ja verstehen. Ich weiß auch, dass die Kinder bei meinem Mann nicht gut aufgehoben sind, aber ich kann sie doch nicht zwingen, zu mir zu kommen. Ich bin selbst ein Scheidungskind, ich wär auch damals nicht in eine 300 km entfernte Stadt gezogen. Natürlich zahlt mein Mann den geringen Hauskredit ab, er wohnt ja auch darin. Am liebsten würde er mich noch eigenhändig aus dem Grundbuch austragen lassen. Sozialhilfe bekomme ich nicht, weil mein Lebensgefährte 1051 Euro mtl. zur Verfügung hat, davon hat er selbst seine Abtragung fürs Haus plus diverse Versicherungen und Nebenkosten zu zahlen. Da bleibt nichts mehr. Und die rechnen den Unterhalt für meine Tochter und das Kindergeld dazu und schon sind wir rund 200 Euro drüber und bekommen somit nichts. So einfach ist das. Es geht mir doch auch nur um die Krankenversicherung. Der Unterhalt wurde schon berechnet, aber mein Mann sagt, er hätte nichts. Er erzählt was von Ausgaben, die er überhaupt nicht hat und jeder glaubt ihm und überprüft das auch nicht. Wenn man ratenfreie Prozesskostenhilfe bekommt, dann tun die Anwälte nur das Nötigste. Außerdem lebe ich ja auch in einer Lebensgemeinschaft, da würde ich eh keinen Unterhalt mehr bekommen. Jedenfalls nur höchstens 2 Jahre, da ich aber schwanger bin, ist mein LG mir gegenüber unterhaltsverpflichtet. Versteh ich ja auch alles, aber er kann mir nichts zahlen. Ist alles ziemlich verzwickt, ich will das Sozialamt ja nicht abzocken. Ich brauche nur diese Versicherung, vorrübergehend, bis ich evtl. nochmal heirate. Ich kann doch nicht einfach nur wegen einer KV heiraten.
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s'Gästle
Gast





BeitragVerfasst am: 01.10.04, 13:01    Titel: Re: Kein Krankenversicherungsschutz nach Scheidung! Antworten mit Zitat

Aber du wusstest doch schon bevor du schwanger geworden bist, daß Dein Freund nicht leistungsfähig ist, du keine Krankenversicherung haben wirst und dir kein Unterhalt zusteht ?


Zitat:
Natürlich zahlt mein Mann den geringen Hauskredit ab, er wohnt ja auch darin
Ob Dein Mann im Haus lebt oder nicht, ist egal, abzahlen müssen diejenigen den Kredit, die als Kreditnehmer im Vertrag stehen. Und damit, daß er den kredit alleine abträgt, reduziert er auch die Schulden, die auf DEINEM Hausanteil lasten, solltest Du mal nicht vergessen, von daher ist es nur fair, daß ihm das angerechnet wird.

Zitat:
Der Unterhalt wurde schon berechnet, aber mein Mann sagt, er hätte nichts. Er erzählt was von Ausgaben, die er überhaupt nicht hat und jeder glaubt ihm und überprüft das auch nicht.

Also in einem Unterhaltsprozess werden gerade die Unterlagen eines Unterhaltspflichtigen mehr als genau geprüft. Von daher halte ich Deine Aussage oben etwas für zu gewagt.

Du und Dein Lebensgefährte habt euch für das Kind entschieden und das in einer Situation, die sich bei der derzeitigen Sachlage eben rechtlich nicht anders darstellt, wie oben beschrieben. Es bleibt eben wirklich nur der Weg, daß Du ausziehst und Sozialhilfe beantragst. Ihr habt den Weg so gewählt und müsst nun auch mit den Konsequenzen leben. Niemand hat jemals gesagt, das Leben wäre einfach.

gruss

s' Gästle
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petra*
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Forumsteilnehmer,
gerade bei der Frage was nun nach einer Scheidung ansteht -und hier insbesondere die Frage nach einem (eigentlich für alle selbstverständlichen) Krankenversicherungsschutz- ist meiner Meinung nach weniger Zurückweisung angebracht. In solch einer Situation ist jeder Mensch verstört und gerade Frauen, die bisher nicht auf "eigenen Beinen" gestanden haben sind nicht von heute auf morgen dem Alltag gewachsen.
Mich selbst würde die Beantwortung der Frage auch interessieren -obwohl ich allein lebe und sich für mich nicht zwingend ein Bedarf ergibt. Wie es scheint, sind selbst die Anwälte überfragt, denn sonst hätten sie ja als Spezialisten, eine Antwort geboten. Gibt es denn jemanden, der auf diese Situation eine Antwort weiß -oder gibt es hier nur Neunmalkluge?
Petra
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

petra* hat folgendes geschrieben::
Liebe Forumsteilnehmer,
gerade bei der Frage was nun nach einer Scheidung ansteht -und hier insbesondere die Frage nach einem (eigentlich für alle selbstverständlichen) Krankenversicherungsschutz- ist meiner Meinung nach weniger Zurückweisung angebracht. In solch einer Situation ist jeder Mensch verstört und gerade Frauen, die bisher nicht auf "eigenen Beinen" gestanden haben sind nicht von heute auf morgen dem Alltag gewachsen.
Mich selbst würde die Beantwortung der Frage auch interessieren -obwohl ich allein lebe und sich für mich nicht zwingend ein Bedarf ergibt. Wie es scheint, sind selbst die Anwälte überfragt, denn sonst hätten sie ja als Spezialisten, eine Antwort geboten. Gibt es denn jemanden, der auf diese Situation eine Antwort weiß -oder gibt es hier nur Neunmalkluge?
Petra


Hallo Petra

Es ist so, dass ein Anspruch auf Familienversicherung mit dem Tag der Rechtskräftigkeit der Scheidung erlischt. Eventuell besteht dann noch ein Anspruch auf Familienversicherung als Kind bei den Eltern, dies dürfte jedoch nur in den wenigsten Fällen der Fall sein.
Wenn dann keine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht, bleibt eigentlich nur noch eine freiwillige Krankenversicherung. Diese kostet mitlerweile ca. zwischen 115 € und 120 €. Hängt jedoch stark mit der jeweiligen Krankenkasse zusammen.

Ansonsten besteht noch die Möglichkeit, über den Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Grundsicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu werden. Ob diese Leistungen bezogen werden können, hängt jedoch damit zusammen, inwieweit Vermögen oder Einkommen, auch von einem Lebenspartner, vorhanden ist.
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petra*
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo..?
das ist doch klartext! Herzlichen Dank für die Infos an "Unbekannt"!
Petra
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