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Wie machen wir es richtig!!!

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.08.05, 17:10    Titel: Wie machen wir es richtig!!! Antworten mit Zitat

Hallo an Alle,

Ich lese öfter wie Menschen ungewollt in Zahlungsschwierigkeiten kommen und nicht mehr weiter wissen. Wir haben im Prinzip an alles gedacht und soweit es in unser Vermögen liegt auch vorgesorgt. Nur die Frage wie machen wir es richtig.

Die kids sagen wir mal- A- bauen gerade ein Haus, was von Eltern -B- zur hälfte finanziert ist. B möchte jetzt auf Nummersicher gehen und das haus bzw Vermögen schutzen.

Wenn alls glatt läuft ist nichts zu befürchten denn A sind "gut" Verdiener.

B fragt sich nun was ist wenn A im Falle (Arbeitslosigkeit oder so) die Raten nicht mehr bezahlen können?

B kann -wie geplant- eine Summe beiseite stellen für den Fall das...

Kann B sich auch mit der Bank in verbindung setzen und bitten bescheid zu bekommen wenn die Raten nicht bezahlt werden??? Leider wurde der Kredit nicht bei unserer Hausbank abgeschlossen.

Was ist wenn das Haus zb zwangsversteigert wird? Muss B dann mit steigern? Oder wäre es auch möglich zb im voraus die Bank zu informieren und das Darlehen übernehmen, bzw die Raten übernehmen?

Tja was wäre das Beste.

VIelleicht weiss jemand wie man es am Besten macht?

Danke cona
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 08:15    Titel: Re: Wie machen wir es richtig!!! Antworten mit Zitat

Hallo cona,

cona hat folgendes geschrieben::
B fragt sich nun was ist wenn A im Falle (Arbeitslosigkeit oder so) die Raten nicht mehr bezahlen können?


Schön, dass A sich um das Vermögen der Kinder sorgt. Natürlich kommt es immer wieder vor, dass die finanziellen Verhältnisse sich ändern und die Raten nicht mehr bezahlt werden (können).

Der Kreditnehmer weiss davon natürlich als erstes. In diesem Fall sollte er rechtzeitigt (bevor Raten rückständig sind) entweder über einen Verkauf des Hauses nachdenken oder Unetsrtützung von Dritten (in dem Fall Eltern) erbitten.

Wenn A dies tut (und die Eltern helfen können) ist keine weitere Maßnahme notwendig.

Ich verstehe das Posting dahingehend, dass B fürchtet, A könne (z.B. aus falschem Stolz) eben gerade nicht B um Unterstützung bitten und das Haus daher in Zwangsversteigerung verlieren.

cona hat folgendes geschrieben::

Kann B sich auch mit der Bank in verbindung setzen und bitten bescheid zu bekommen wenn die Raten nicht bezahlt werden??? Leider wurde der Kredit nicht bei unserer Hausbank abgeschlossen.


Aufgrund des Bankgeheimnisses kann die Bank dies nur mit Zustimmung des Kreditnehmers machen. Man könnte also schriftlich einen Auftrag an die Bank schicken, Mahnungen in Kopie auch an B zu geben. A müsste dem zustimmen. Hierdurch wäre der Informationsfluss gewährleistet.

B könnte auch eine Bürgschaft (z.B. über einen kleinen Betrag) für A übernehmen. Der Bürge wird zumindest über die letzte Mahnung informiert.

cona hat folgendes geschrieben::

B kann -wie geplant- eine Summe beiseite stellen für den Fall das...


Wenn B selbst nichts hat, kann er A nicht unter die Arme greifen. Klingt daher logisch. Lachen

cona hat folgendes geschrieben::

Was ist wenn das Haus zb zwangsversteigert wird? Muss B dann mit steigern? Oder wäre es auch möglich zb im voraus die Bank zu informieren und das Darlehen übernehmen, bzw die Raten übernehmen?


A ist bis zum Zuschlag bei der Versteigerung berechtigt, dass Haus freihändig (z.B. an B) zu verkaufen. Übersteigt die Forderung der Bank den Kaufpreis, muss die Bank dem zustimmen.

Auch hier gilt: Ohne die Zustimmung von A passiert gar nichts und es bleibt nur die Möglichkeit mitzusteigern.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.08.05, 10:17    Titel: Re: Wie machen wir es richtig!!! Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Hallo cona, Hallo Karsten

vielen Dank für die schnelle Antwort.

cona hat folgendes geschrieben::
B fragt sich nun was ist wenn A im Falle (Arbeitslosigkeit oder so) die Raten nicht mehr bezahlen können?


Schön, dass A sich um das Vermögen der Kinder sorgt. Natürlich kommt es immer wieder vor, dass die finanziellen Verhältnisse sich ändern und die Raten nicht mehr bezahlt werden (können).

B sorgt sich hier um das Vermögen der Kids Lachen

Der Kreditnehmer weiss davon natürlich als erstes. In diesem Fall sollte er rechtzeitigt (bevor Raten rückständig sind) entweder über einen Verkauf des Hauses nachdenken oder Unetsrtützung von Dritten (in dem Fall Eltern) erbitten

.Das würde eine Hälfte A nennen wir es "C "mit Sicherheit sofort tun!!

Wenn A dies tut (und die Eltern helfen können) ist keine weitere Maßnahme notwendig.

Das hoffen wir auch sehr.

Ich verstehe das Posting dahingehend, dass B fürchtet, A könne (z.B. aus falschem Stolz) eben gerade nicht B um Unterstützung bitten und das Haus daher in Zwangsversteigerung verlieren.

Ja Karsten, als Hellseher würden sie es nicht schlecht tun Überrascht denn B befürchtet ernsthaft, dass A wirklich aus falschem Scham oder gar Stolz!! sogar C -wenn möglich- nichts davon sagen könnte!! Und das Haus daher zwangsversteigert werden könnte..

cona hat folgendes geschrieben::

Kann B sich auch mit der Bank in verbindung setzen und bitten bescheid zu bekommen wenn die Raten nicht bezahlt werden??? Leider wurde der Kredit nicht bei unserer Hausbank abgeschlossen.


Aufgrund des Bankgeheimnisses kann die Bank dies nur mit Zustimmung des Kreditnehmers machen. Man könnte also schriftlich einen Auftrag an die Bank schicken, Mahnungen in Kopie auch an B zu geben. A müsste dem zustimmen. Hierdurch wäre der Informationsfluss gewährleistet.

Tja, wäre gut, aber was ist wenn nur C zustimmt? Wäre der Kredit bei B's Hausbank abgeschlossen worden Verlegen , könnte B sich vorstellen umgehend benachrichtigt zu werden...denn Banken wollen Geld sehen Winken

B könnte auch eine Bürgschaft (z.B. über einen kleinen Betrag) für A übernehmen. Der Bürge wird zumindest über die letzte Mahnung informiert.

Es besteht einen Ehevertrag : Einräumung einer Ruckübertragungsverpflichting (zugunste C) sowie ein Darlehensvertrag mit B als Gläubiger...

cona hat folgendes geschrieben::

B kann -wie geplant- eine Summe beiseite stellen für den Fall das...


Wenn B selbst nichts hat, kann er A nicht unter die Arme greifen. Klingt daher logisch. Lachen

Simmt. Ist auch logisch

cona hat folgendes geschrieben::

Was ist wenn das Haus zb zwangsversteigert wird? Muss B dann mit steigern? Oder wäre es auch möglich zb im voraus die Bank zu informieren und das Darlehen übernehmen, bzw die Raten übernehmen?


A ist bis zum Zuschlag bei der Versteigerung berechtigt, dass Haus freihändig (z.B. an B) zu verkaufen. Übersteigt die Forderung der Bank den Kaufpreis, muss die Bank dem zustimmen.

Im Vertrag steht: nachstehende "Berechtigte" also C, kann die Rückübertragung des 1/2 Miteigentumsanteils (von A) "Vertragsobjekt" genannt mit wirtschaftlicher Wirkung zum Eintritt der Anspruchsvoraussetzungen zurückverlangen wenn: o.a.
Die Zwangsvollstreckung in das Vertragsobjekt betrieben wird und die Massnahme nicht innerhalb von 2 Monate wieder aufgehoben is....Von daher meine Frage, denn wenn C im Falle auch nicht weiss, dass die Raten nicht gezahlt wurden???? Geschockt



Auch hier gilt: Ohne die Zustimmung von A passiert gar nichts und es bleibt nur die Möglichkeit mitzusteigern.
aber C kann es B kaufen lassen oder verstehe ich das falsch? Verlegen A meint er habe desbzgl genau so viel Mitsprache recht(siehe Vertrag oben)

Übrigens noch mal herzlichen Dank für die Antwort. Ich finde es echt SUPER!!

Gruss Cona
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Cona,

erst einmal zu den Informationsflüssen.

Ich nehme an, A und C (Kind und Schwiegerkind) sind gegenüber der Bank gemeinsam Kreditnehmer? In diesem Fall würden Auszüge, Mahnungen etc. an "Eheleute A und C, gemeinsame Adresse" verschickt werden. C würde daher von Mahnungen erfahren (es sei den A würde diese verstecken).

Ob C nun allein (ohne A) die Bank beauftragen darf, Duplikate eventueller Mahnungen an B zu schicken, hängt vom Kreditvertrag ab. Ich würde hier aber jenseits aller juristischen und bankfachlichen Themen dringend davon abraten, solch einen Auftrag ohne Wissen von A zu machen. Wenn A erfährt, dass B (okay, das sind die schlimmern Schwiegereltern) und vor allen C ihm so mißtrauen, dass sie davon ausgehen, dass er diese Information C vorenthalten würde....

Unabhängig von der Frage Hausbank oder nicht. Jede Bank freut sich, wenn ein notleidender Kredit über frisches Geld der Eltern gerettet wird.

Was passiert nun im Fall der Fälle:

Die Bank mahnt, danach kündigt die Bank mit Einschreiben, danach beantragt sie einen gerichtlichen Mahnbescheid, danach wird ein Titel erwirkt und danach erst wird die Zwangsversteigerung betrieben. Das ist ein langer Weg. Ich halte es für mehr als unwahrscheinlich, dass A dies vor C geheim halten kann.

Nun zur Frage der Rückübertragúng bzw. des Kaufs durch B.

Gemäß der zitierten Klausel kann C im Fall der Zwangsversteigerung von A die Haushälfte erwerben. Das scheitert in der Praxis natürlich an der fehlenden Bonität von A (immerhin steht in der Schufa die Kündigung des gemeinsamen Darlehens). Von daher wäre wirtschaftlich ein Kauf des gesamten Hauses durch B sinnvoll. Ob das Recht von C problemlos an B angetreten werden kann, ist nur durch den Vertrag selbst zu klären. Im Zweifel den Notar, der den Vertrag aufgesetzt hat fragen.

Wie ist das Darlehen von B an A und C abgesichert? Eine Grundschuld?. In diesem Fall würde B über das Gericht von Zwangsversteigerungsmaßnahmen der Bank informiert.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.08.05, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Hallo Cona, Super Karsten!!

erst einmal zu den Informationsflüssen.

Ich nehme an, A und C (Kind und Schwiegerkind) sind gegenüber der Bank gemeinsam Kreditnehmer? In diesem Fall würden Auszüge, Mahnungen etc. an "Eheleute A und C, gemeinsame Adresse" verschickt werden. C würde daher von Mahnungen erfahren (es sei den A würde diese verstecken).

Ja, A und C sind gemeinsam Kreditnehmer. Ich würde nicht mal behaupten "verstecken".....Angst, Scham, Stolz vielleicht? Es ist ja alles nur Überlegung von B. B ist wirklich etwas "unwissend" auf dem Gebiet. B sichtert gerne ab.

Ob C nun allein (ohne A) die Bank beauftragen darf, Duplikate eventueller Mahnungen an B zu schicken, hängt vom Kreditvertrag ab. Ich würde hier aber jenseits aller juristischen und bankfachlichen Themen dringend davon abraten, solch einen Auftrag ohne Wissen von A zu machen. Wenn A erfährt, dass B (okay, das sind die schlimmern Schwiegereltern) und vor allen C ihm so mißtrauen, dass sie davon ausgehen, dass er diese Information C vorenthalten würde....

C wurde B sofort benachrichtigen, C misstraut auch nicht Lachen Im Gegenteil! Nur A gibt B gegenüber nicht gerne zu Traurig B wurde A aber auch niemals hintergehen !! Aber vertrauen is gut, kontrolle manchmal besser.

Genau vor einem Jahr passierte folgendes im Bekanntenkreis:

Ein Witwer (selbst. Unternehmer) heiratet wieder und baut ein Haus. Die Ehefrau erfährt völlig überraschend von der Tochter aus erster Ehe (Anwalts/Notargehilfin), dass gegen dem Ehemann ein Verfahren (leider bin ich nur Laie) läuft und sie das Haus innerhalb kurze Zeit verlassen müssen...Unvorstellbar aber Tatsache!! Der Gute hat sich geschämt es seiner Frau zu sagen... Traurig

Unabhängig von der Frage Hausbank oder nicht. Jede Bank freut sich, wenn ein notleidender Kredit über frisches Geld der Eltern gerettet wird.

Danke, gut zu Wissen!

Was passiert nun im Fall der Fälle:

Die Bank mahnt, danach kündigt die Bank mit Einschreiben, danach beantragt sie einen gerichtlichen Mahnbescheid, danach wird ein Titel erwirkt und danach erst wird die Zwangsversteigerung betrieben. Das ist ein langer Weg. Ich halte es für mehr als unwahrscheinlich, dass A dies vor C geheim halten kann.

Beruhigendes Gefühl...

Nun zur Frage der Rückübertragúng bzw. des Kaufs durch B.

Gemäß der zitierten Klausel kann C im Fall der Zwangsversteigerung von A die Haushälfte erwerben. Das scheitert in der Praxis natürlich an der fehlenden Bonität von A (immerhin steht in der Schufa die Kündigung des gemeinsamen Darlehens). Von daher wäre wirtschaftlich ein Kauf des gesamten Hauses durch B sinnvoll. Ob das Recht von C problemlos an B angetreten werden kann, ist nur durch den Vertrag selbst zu klären. Im Zweifel den Notar, der den Vertrag aufgesetzt hat fragen.

Beim Notar wurde folgendes in B's Beisein erklärt: C könne die Haushälte Zug um Zug erwerben. A bekommt was er reingesteckt hat C übernimmt die Schulden.

Wie ist das Darlehen von B an A und C abgesichert? Eine Grundschuld?. In diesem Fall würde B über das Gericht von Zwangsversteigerungsmaßnahmen der Bank informiert.


Ja das Darlehen ist mit Grundschuld abgesichert. B hat auf Eintrag im Grundbuch verzichtet, jedoch notariellbegl, dass B sich zu jeder Zeit nachträglich eintragen lassen kann.

Danke Karsten ich bin jetzt etwas schlauer en aufgeklärter. Ja, sogar erleichtert. Super toll finde ich das!! Und... die "schlimme" Schwiegereltern werden B bestimmt noch eine Weile bleiben.... Winken

Gruss Cona
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