Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
wie ist es wenn man die Polizei wegen Körperverletzung ruft Anzeige stellt und sie dann wieder zurück nimmt ??
Muß der Anzeigende dann eine Art gebühr für den "Aufwand" bezahlen???
wie ist es wenn man die Polizei wegen Körperverletzung ruft Anzeige stellt und sie dann wieder zurück nimmt ??
Man kann Anzeigen nicht zurücknehmen, höchsten Strafanträge. Wenn es sich um eine einfache Körperverletzung handelt, ist ein Strafantrag erforderlich, wenn die Staatsanwaltschaft nicht das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht.
Patrick84 hat folgendes geschrieben::
Muß der Anzeigende dann eine Art gebühr für den "Aufwand" bezahlen???
Nicht zwingend, das ist aber nach § 470 StPO möglich.
Nein, das muss er nicht.
Es sei denn vielleicht, es wurde wissentlich falsch angezeigt.
De facto kann man eine Anzeige aber nicht zurückziehen, sondern höchstens den gestellten Strafantrag.
Edit: Hm, zu langsam. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
nun ja die Sache ist, das der jenige sich nicht mehr an alle details erinnern kann und den Aufwand mit Vorladungen für seine Bekannten (zeugen) stoppen will.....
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.