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Patrick84
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.08.05, 21:41    Titel: Anzeige zurücknehmen Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

wie ist es wenn man die Polizei wegen Körperverletzung ruft Anzeige stellt und sie dann wieder zurück nimmt ??
Muß der Anzeigende dann eine Art gebühr für den "Aufwand" bezahlen???

vielen Dank im vorraus
Patrick
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qw
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 708

BeitragVerfasst am: 28.08.05, 21:48    Titel: Re: Anzeige zurücknehmen Antworten mit Zitat

Patrick84 hat folgendes geschrieben::
wie ist es wenn man die Polizei wegen Körperverletzung ruft Anzeige stellt und sie dann wieder zurück nimmt ??


Man kann Anzeigen nicht zurücknehmen, höchsten Strafanträge. Wenn es sich um eine einfache Körperverletzung handelt, ist ein Strafantrag erforderlich, wenn die Staatsanwaltschaft nicht das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht.

Patrick84 hat folgendes geschrieben::
Muß der Anzeigende dann eine Art gebühr für den "Aufwand" bezahlen???


Nicht zwingend, das ist aber nach § 470 StPO möglich.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 28.08.05, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, das muss er nicht.
Es sei denn vielleicht, es wurde wissentlich falsch angezeigt.

De facto kann man eine Anzeige aber nicht zurückziehen, sondern höchstens den gestellten Strafantrag.

Edit: Hm, zu langsam.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Patrick84
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.08.05, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

nun ja die Sache ist, das der jenige sich nicht mehr an alle details erinnern kann und den Aufwand mit Vorladungen für seine Bekannten (zeugen) stoppen will.....
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