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Verfasst am: 21.09.05, 19:32 Titel: kündigung durch gesetzliche Krankenkasse
Hallo Forum,
habe eine Frage zur gesetzlichen Krankenkasse:
Darf diese Kündigen wenn der Versicherte innerhalb von 3 Jahren mehr als 78 Tage wegen der selben Krankheit krankgeschrieben wurde?????
Krankenkasse schreibt der V soll sich freiwillig versichern. Kündigung durch den Arbeitgeber liegt nicht vor auch sonst kein Hinweis auf Frührente oder ähnliches.
Hierzu habe ich im Internet folgenden Kommentar gefunden, vielleicht ist er ja hilfreich:
Zitat:
Ende des Anspruchs auf Krankengeld – Aussteuerung
Wird der Anspruch auf Krankengeld (78 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Erkrankung) ausgeschöpft und ist der Versicherte noch immer arbeitsunfähig, dann endet seine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Vorgang wird auch Aussteuerung genannt.
Die Krankenkasse informiert das Mitglied rund 2 Monate vor der Aussteuerung darüber. Damit weiter ein Anspruch auf medizinische Leistungen besteht, ist es wichtig weiterhin Mitglied der Krankenkasse zu bleiben. Es gibt folgende Möglichkeiten:
Freiwillige Versicherung bei der Krankenkasse
Familienversicherung (wenn z.B. der Ehemann/die Ehefrau Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist), siehe Familienversicherte
Beantragung von Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit, einer Sonderform des Arbeitslosengeldes im Sinne der Nahtlosigkeit
Verfasst am: 22.09.05, 07:19 Titel: Re: kündigung durch gesetzliche Krankenkasse
tolnedra hat folgendes geschrieben::
Darf diese Kündigen wenn der Versicherte innerhalb von 3 Jahren mehr als 78 Tage wegen der selben Krankheit krankgeschrieben wurde?????
Krankenkasse schreibt der V soll sich freiwillig versichern. Kündigung durch den Arbeitgeber liegt nicht vor auch sonst kein Hinweis auf Frührente oder ähnliches.
Also: Normales Arbeitsverhältnis, sozialversicherungspflichtig beschäftigt, öfter mal krank gewesen.
Sind statt 78 Tage eher 78 Wochen gemeint?
Bei wiederholten Krankschreibungen innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren werden dann irgendwann die 78 Wochen erreicht und mehr. Dann ist tatsächlich die Aussteuerung erreicht.
Man muss sich eine andere Form der Krankenversicherung suchen. Ggf. Familienversicherung über den Ehegatten oder freiwillig.
Sobald man wieder arbeitsfähig ist, ist man wieder über das Beschäftigungsverhältnis pflichtversichert, ggf. freilwillige Versicherung wieder lösen.
Astrid _________________ Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
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