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Der Kredit für die Finanzierung eines PKW wurde gekündigt, nachdem die Raten nicht mehr gezahlt wurden. Der KFZ-Brief befindet sich bei dem Kreditinstitut.
Über das weitere Vorgehen wurde mit der betreffenden Bank verhandelt.
Obwohl es weder einen Titel noch einen Mahn- und Volstreckungsbescheid gegen den Schuldner gab, wurde das Auto durch ein von der Bank beauftragtes Unternehmen eingefordert und abgeholt.
Inwiefern ist die Bank dazu berechtigt? Muss für einen solchen Schritt nicht zuerst ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden?
typischerweise wird bei der KFZ-Finanzierung das KFZ als Sicherheit der Bank verpfändet. Dies dient gerade dazu, dass die Bank nicht erst einen Titel erwirken muss, sondern sich im Fall der Kündigung des Kredites direkt an den Sicherheiten schadlos halten kann.
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