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Verfasst am: 29.08.05, 10:55 Titel: VM zahlt Kaution trotz gerichtl. Vergleich nicht zurück
Hallo,
kann mir jemand die Frage beantworten, was ein Mieter tun kann, der nach Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs trotzdem die Kaution von seinem Vermieter nicht erstattet bekommt?
Zusatzinfo: im Vergleich wäre als konkretes Fälligkeitsdatum der Übergabetag der Wohnung vermerkt, dieser Zeitpunkt wäre mittlerweile 4 Wochen vergangen, Mängel lägen keine vor und der Mieter hätte auch schon schriftlich eine Nachfrist gesetzt und mehrfach telefonisch nachgefragt, wann denn mit der Zahlung zu rechnen sei, aber außer Hinhaltungen "heute ist der Vorgang nun aber wirklich zu unserer Bank gegangen", "das Geld müsste längst bei Ihnen sein, etc." erhält der Mieter keine Auskunft?
Kann der Mieter dem Vermieter Verzugszinsen in Rechnung stellen und wie hoch könnten diese angesetzt werden?
Käme der Mieter ohne erneute Konsultation seines Anwalts wirklich nicht weiter??
Das ist relativ einfach: Das Gericht hat ja diesen Vergleich wie ein Urteil dokumentiert. Von diesem Urteil muss man sich bei eben diesem Gericht eine sogen. "vollstreckbare Ausfertigung" holen. Diese schickt man dann IM ORIGINAL an den Gerichtsvollzieher, der am Sitz des Vermieters zuständig ist (dortiges Amtsgericht fragen!) und erteilt formlos den Auftrag, zu vollstrecken. Ich empfehle aus meiner Erfahrung mit Gerichtsvollziehern heraus, diesen so zu beauftragen, dass er
1.) den vorgesehenen Termin der Vollstreckung mitteilt, weil man sich Anwesenheit vorbehält (ob man hingeht ist dann eine zweite Sache, so verhindert man aber, dass der GV seinen Job nicht macht)
2.) Im Fall der Fruchtlosigkeit der Vollstreckung dem Schuldner die Eidestattliche Versicherung abnimmt. (Sonst verliert man Zeit, weil der GV einem dann erst das ganze Geraffels zurückschickt und auf weitere Anweisungen wartet...)
Danke für die Info - hätte gehofft, dass es noch eine andere Alternative gibt, da es für den Mieter doch zusätzliche Kosten bedeutet, oder?
Was ist mit Verzugszinsen, da der Mieter ja vielleicht aufgrund der zur Zahlung anstehenden Kaution mit seinem Konto in die Miesen geraten ist?
EV kommt in diesem Beispiel nicht in Frage, da es sich bei dem Vermieter um einen großen bekannten Investor handeln könnte...
Die Zinsen und Vollstreckungskosten lassen Sie vom GV gleich mit vollstrecken. Ob die automatisch auf der vollstreckbaren Ausfertigung drauf stehen werden, oder ob Sie das selbst festlegen und beauftragen müssen, weiss ich nicht (bin kein RA). Aber das können Sie ja den Rechtspfleger bei dem Gericht fragen, das den Vergleich beschlossen hat. Mit dem müssen Sie eh wegen der vollstreckbaren Ausfertigung reden.
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