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Nachbars "Gartentiger" durch Hund zermatscht

 
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Daxus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 11:27    Titel: Nachbars "Gartentiger" durch Hund zermatscht Antworten mit Zitat

Guten Tag,

mal folgender fiktiver Fall.

1)Nachbar N besitzt eine Katze die immer brav duch die Prärie tigert.
Hundebesitzer H ist stolzer Besitzer eines Hauses mit eingezäunten Garten.
Nun latscht Katze K durch Garten H und wird von H´s Hund zerfleischt.

Ist H nun verpflichtet den Schaden zu ersetzen, oder hat N einfach Pech gehabt.

2) selbes Szenario, allerdings wird Katze K nich Opfer des Hundes H, sondern des Giftköders G.
Wie siehts nun aus, was ändert sich, wenn G nicht offen im Garten Lag, sonder in der Offenen Garag im REgal?
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bluestar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 49
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin zwar kein Rechtsexperte,
aber nachdem was ich hier schon alles verfolgt habe, würde ich sagen daß:

Zu Fall 1

H ist m.E verpflichtet den Schaden zu ersetzten, da Katzen auch durch Nachbars Garten Tiegern dürfen


Zu Fall 2

Hier besteht meines Erachtens auch ein Schadenerstzanspruch vom Katzenbesitzer, denn Gift sollte gut verstaut werden, und Türen kann man auch schließen.


Wenn ich falsch liege, bitte berichtigen
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Daxus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Naja Moment.

Eine Katze mag man doch vielleicht dulden müssen.
Aber der eigene Hund wird sich doch wohl auf dem eigenen Grund und Boden
aufhalten dürfen wie er will.
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bluestar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 49
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Na aber der Hund "zerfleischt" die Katze. Da müßte der Hundehalter m.E schon aufpassen.

Aber wie schon geschrieben, ich bin kein Experte Smilie
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ach - damit Nachbars Katz frei im Garten spazieren gehen darf, soll der Köter in den Zwinger kommen oder Herrchen / Frauchen besser nicht arbeiten gehen?

Dat is dat Lebensrisiko der Katze.
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steuermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 478
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::

Dat is dat Lebensrisiko der Katze.


Das wurde auch schon mal durch ein Urteil so bestätigt.
_________________
Die Haltbarkeitsdauer steuerlicher Vorschriften entspricht der Haltbarkeitsdauer eines Päckchens H-Milch.
Alle von mir im Forum gemachten Angaben und Kommentare sind unverbindlich.
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Catlady
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.07.2005
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Na ich muss doch nicht aufpassen ob ne Katze auf mein Grundstück läuft.
Wenn mein Grunstück ordnungsgemäße eingezäunt ist, dann ist es nicht mein Problem wenn Nachbars Katze Chappi wird.
Wenn ich nen Hund mit Schutztrieb habe der sein Grunstück verteidigt. Und aus diesem Grund ist es so eingezäunt das der Hund nicht ausbrechen kann und das Tor ist verschlossen damit auch niemand rein kann ohne Aufforderung, dann habe ich der Sorgfaltspflicht genüge getan. Wenn dann jemand über den Zaun sprngt und der Hund beisst ihn ist derjenige auch selber schuld.
Und du darfst auch Giftköder z.b. Rattengift in der Garage haben, solange es zugelassen ist. Wenn die Katze in deine Garage geht ist sie selber schuld. Du musst doch nicht 24h mit Fernglas auf Nachbars Katze aufpassen.
Du musst die Katze zwar in deinem Garten dulden, aber nicht auf sie aufpassen d.h. die Aussichtpfliucht bleibt beim Katzenbesitzer. Es ist sein Risiko.
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.10.05, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Na, das mit dem Gift stimmt so ganz nicht.
Das Prinzip ist allüberall, Schaden vermeiden, wo er sich vermeiden lässt. Weswegen man Gift nicht offen rumliegen lassen darf. Statt Nachbars Katz könnten ja auch mal Nachbars Blagen über den Zaun steigen - Kinder kommen auf solche Ideen.
Also: Gift gehört in einen möglichst abschließbaren Schrank, dann kommt auch keine Katze ran.

Und auch das mit dem Einbrecher stimmt nicht. Es ist nicht die Aufgabe eines Wachhundes, einen Einbrecher zu beißen. Weswegen der Halter auch schadenersatzpflichtig ist, wenn der Hund das tut. Ein Wachhund hat einen Einbrecher zu stellen und zu melden. Das ist angemessen. Wenn der Hund den Einbrecher ins Bein beißt, ist das nicht angemessen, ergo Schadenersatz. Es sei denn, der Einbrecher hat den Hund angegriffen. Das ist dann aber ein anderer Fall.

Ein bissiger Hund (also einer, der jedem Fremden sofort an die Gurgel springt) gehört bei Abwesenheit des Halters nicht in den Garten, sondern in den Zwinger.
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