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DANN KÖNNT IHR EBEN FRIEREN !!!Kaltmiete Erhöhung um 80 % ?

 
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Vitus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 11:35    Titel: DANN KÖNNT IHR EBEN FRIEREN !!!Kaltmiete Erhöhung um 80 % ? Antworten mit Zitat

Folgender Fall:
Eine Altbau-Sozialwohnung in einem Sechsparteienhaus ,mit Sozialbindung bis 2011, wird verkauft.
Der Käufer will zwischen Oktgober und Januar eine zentrale Gasheitzung bauen lassen.
Dafür möchte er VORAB die Kaltmiete vom 200 auf 360 Euro erhöhen!!!.
Den Gebrauch der Ölöfen im Haus verbietet er.
Darauf hingewiesen das es im Oktober schon sehr kalt sein kann erwidert er nur :
Das wäre nicht sein Problem und wer nicht VORAB mehr Miete bezahlt kann Frieren .
Was wenn im Haus lebende Bewohner( auch viele Kinder) dadurch Erkranken???
Kann der Vermieter wegen Körperverletzung belangt werden?
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Körperverletzung ist das nicht.

Aber der VM kann nicht vor Einbau der Heizkörper die Miete anheben. Danach ist es allerdings problemlos möglich.

Entweder - wenn die Wohnungen noch preisgebunden sind - aufgrund einer Erhöhung der Kostenmiete, oder, falls nicht preisgebunden, durch Umlage der Investitionskosten (1/11 der anteiligen Investitionskosten auf die Jahresmiete) auf die Miete
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Vitus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Soviel ich weiss muss bei Sozialwohnungen eine Wirtschaftlichkeitsrechnung vorliegen.
auch das 1/11 des Aufwandes greift da nicht, oder liege ich falsch?
Für das Wohnen ohne Heitzung kann man sicher die Miete kürzen, oder?
Aber was ist wenn eines der Kinder im Haus eine Lungenentzündung oder Ähnlichens bekommt?
Muss man sich solche dreistigkeiten denn bieten lassen?
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Sunrabbit
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 890

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 13:59    Titel: Re: DANN KÖNNT IHR EBEN FRIEREN !!!Kaltmiete Erhöhung um 80 Antworten mit Zitat

Vitus hat folgendes geschrieben::

Den Gebrauch der Ölöfen im Haus verbietet er.


Ich vermute mal das die Ölöfen die letzten Jahre verwendet wurden, oder? Ich glaube kaum das der Vermieter verbieten kann die funktionierende Heizung nicht zu benutzen und auf eine neue Heizung zu warten und dadurch entsprechend bis Januar ohne Heizung leben zu müssen. Desweiteren ist mir unklar was er mit "im voraus zahlen oder frieren" meint. Eine Zentralheizung wird ja normalerweise nicht raum für raum eingebaut und in Betriebgenommen sondern erstmal komplett installiert und dann in Betrieb genommen. Will er die Thermostate in den Wohnungen wo die Mieter nicht mitspielen abmontieren?
_________________
Gruß,
Sunrabbit

Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
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ellavampirella
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

falls die Heizung abgedreht würde, und es entsprechend kalt wird, daß normale Raumtemperaturen nicht gehalten werden können (hier gibt es entsprechende Listen bzw. Urteile mit vom Vermieter zu haltenden Temperaturwerten), könnte man den VM eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung schicken und dabei eine Mietminderung ankündigen (über die Höhe der Minderung gibt es auch Urteile), falls der Mangel nicht behoben wird.

Zitat:
Ich glaube kaum das der Vermieter verbieten kann die funktionierende Heizung nicht zu benutzen


Kann er, wenn z.B. von den Heizungen eine ernsthafte Betriebsgefahr ausgeht, dann muß er allerdings umgehend für Reparatur oder Ersatz sorgen.

Handelt es sich bei den Ölöfen um Etagenheizungen oder eine Zentralheizung? Wie wird Warmwasser gewonnen?

Viele Grüße

EllaVampirella
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Vitus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter lässt einfach die Kamine von Dachdeckern schliessen.
Jedenfall wude das mündlich angekündigt.
Dann ist es nicht mehr möglich mit Öl zu Heitzen.....
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Einstweilige Verfügung erwirken-der VM kann nicht machen, was er will.

Die Modernisierung muss 3 Monate vorher angekündigt werden, die Kamine kann er erst abdecken lassen, wenn hier eine andere Möglichkeit des Heizens besteht!
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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ellavampirella
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Vermieter lässt einfach die Kamine von Dachdeckern schliessen.
Jedenfall wude das mündlich angekündigt.


Ich würde mich mal telefonisch mit einem Ortsansässigem Schornsteinfegerbetrieb zu diesem Punkt kurzschließen, ggf mit der Innung. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber evtl. könnte die Innung nach dem zumauern auch gegen den Vermieter tätig werden (das Verschließen eines Abzuges kann z.B. zu gesteigerter und lebensgefährlicher CO2-Entwicklung in den Wohnräumen führen, falls trotzdem geheizt wird.)

Ansonsten: Bieten lassen muß man sich so ein Vermieterverhalten nicht, und ich würde mich ganz deutlich dagegen wehren. Am Besten durch Unterstützung eines Anwalts oder dem Mieterverein (bzgl. der Kosten ggf. beim zuständigen Amtsgericht nach einem Beratungsschein fragen). Und zwar so frühzeitig wie möglich. Es gibt VM, die "probieren" leider erstmal, ob man mit sozial schwächer gestellten Mietern machen kann, was man will. Bei professioneller Gegenwehr wird dann zurückgerudert.

Wichtig ist beim Gang zum Anwalt o.ä., daß man schriftliche Beweise mitnimmt, an die mündlich getätigten Aussagen des VM wird sich dieser später garantiert nicht mehr erinnern (es sei denn, er hat diese Aussagen mehreren Mietparteien gegeben).

Falls sich der VM von rechtlichen Schritten nicht beeindrucken läßt, und man nicht ausziehen möchte / kann, braucht man letztendlich einen langen Atem und ein dickes Fell (hier leider auch im wörtlichen Sinne gegen die Kälte).

Viele Grüße

Ella Vampirella
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

m.E. erfüllt das den Straftatbestand der Nötigung, wenn ein VM entgegen gesetzlicher Vorschriften den Mieter zu etwas zwingen will und für den Fall der Weigerung des Mieters drastische Sanktionen ankündigt.

Am Besten können sich die Mieter wehren, wenn sie sich zusammenschließen und gemeinsam dem Vermieter eine Abfuhr erteilen.

Der VM hat für die ordnungsgemäße Beheizung der Wohnung Sorge zu tragen. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann der Mieter die Miete mindern und den VM für entstehende Schäden haftbar machen. In einer Wohnung,, die während der Wintermonate nicht beheizt werden kann, wird mit Sicherheit Feuchtigkeit und Schimmel entstehen mit entsprechend negativen gesundheitlichen und materiellen Folgen für den Mieter.

Gruß, Jade
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