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Muß man die Selbstbeteiligung aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag bei einem Versicherungsfall an den Anwalt zahlen oder an die Rechtsschutzversicherung?
Ich kenne es so, dass man die Selbstbeteiligung an den Anwalt zahlt.
Zitat:
Muß die Rechtsschutzversicherung allein den Vorschuß an den Anwalt zahlen, wobei dann der Selbstbehalt des Versicherungsnehmers lediglich bei der Endabrechnung zu zahlen ist?
Der Selbstbehalt wird am Anfang der Beratungen abgezogen. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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