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Ich habe für einen Bekannten eine Homepage neu erstellt. Dabei habe ich die Fotos der alten Homepage, sowie einen Text übernommen. Die Fotos sind sein Eigentum, wurden aber von seiner ehemaligen Lebensgefährtin eingescannt. Der Text wurde von ihm verfasst, wurde aber ebenfalls von ihr in den Computer eingegeben. Nun fordert sie, dass wir die Fotos und den Text von der Homepage nehmen, da sie Urheberin dieser sei. Sie hatte auf der alten Homepage zwar das Copyright Zeichen stehen, aber das ist ja soweit ich weiß nicht Voraussetzung für das Entstehen des Urheberrechtsschutzes. Sind denn eingescannte Bilder wirklich persönliche geistige Schöpfungen? Muss ich die Bilder von der Homepage nehmen? Und ist es, falls ich die Bilder von der Page nehmen muss, erlaubt diese neu einzuscannen und dann ins Netzt zu stellen?
Man wird nicht Urheber, indem man ein Foto auf dem Scanner legt. Urheber ist der, der am Auslöser der Kamera war! Dito beim Text. Nicht Besitzer der Tastatur ist der Urheber, sondern der sich die Story aus dem Hirn gesaugt hat!
Wenn das männlich Individuum den Kamera-Auslöser betätigt hat, kann er mit den Bildern machen, was er will! Dito Text!
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