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Fahrzeugkontrolle - Vorgehensweise der Polizei rechtmäßig?
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Logar
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Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 00:45    Titel: Fahrzeugkontrolle - Vorgehensweise der Polizei rechtmäßig? Antworten mit Zitat

Ich wurde grade zusammen mit einem Bekannten im Fahrzeug von einer Polizeistreife kontrolliert. Da haben sich mir so einige Fragen aufgeworfen, was deren Vorgehensweise betrifft:

1. Dürfen die Beamten ohne weiteres die Autotüren aufreißen, wenn man dabei ist, die Scheibe herunter zu lassen?

2. Darf der Beamte das Zeigen seines Dienstausweises unter Nennung seines Namens und dem Hinweis, dass man sich ja gerne beim örtlichen Revier nach ihm erkundigen kann, verweigern? Darf er dann auch die Bekanntgabe der dazu notwendigen Telefonnummer verweigern?

3. Nachdem ich meine Jacke zwecks Leibesvisitation ausgezogen habe, legte der Beamte sie auf die Scheibenwischer des Polizeifahrzeugs, obwohl ich ihn gebeten habe, sie doch in einem der Wagen auf die Polster zu legen, damit sie nicht schmutzig wird. Nun sind Ölflecken auf der weißen Jacke - wer zahlt die Reinigung?

4. Ist der Beamte nicht verpflichtet, bei Durchsuchung des Fahrzeugs im Handschuhfach liegende Schriftstücke so zu behandeln, dass sie keinen Schaden nehmen?

5. Darf man verlangen, von den Polizisten gesiezt zu werden und sie bitten, nicht die ganze Zeit zu schreien, sondern sich wie normale Menschen zu verhalten?

6. Muss ich dem Beamten Auskunft geben, wenn er mich fragt, warum ich ein Feuerzeug bei mir trage, obwohl ich Nichtraucher bin?

7. Sind die Polizisten berechtigt, ohne Verdachtsmoment (bei der Leibesvisitation wurde nichts drogen- oder waffenähnliches gefunden) den Wagen zu durchsuchen?

8. Im Handschuhfach lagen mehrere Hörspielkassetten - der durchsuchende Beamte meinte daraufhin, ob ich "für solchen Kinderkram nicht zu alt" bin - geht den es etwas an, was im Auto liegt, solange es keine illegalen Gegenstände sind?

Nebenbei, auf Nachfrage wurde uns gesagt, wir haben uns in keinster Weise verdächtig gemacht, sondern das wäre eine ganz normale Verkehrskontrolle. Ich verstehe völlig, dass die Beamten dazu das Recht haben und ich denke ja auch, dass diese Kontrollen notwendig sind. Aber ich finde es etwas überzogen, uns fast 20min mit den Händen auf dem Dach des Polizeiwagens stehen zu lassen, während mein Fahrzeug durchsucht wird. Es war ziemlich kalt, wir froren, durften aber nichtmal die Jackenärmel über die Hände ziehen. Auch wurde uns verboten uns zu unterhalten.

Ist das alles rechtmäßig abgelaufen, also darf man als unbescholtener Staatsbürger so behandelt werden?
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 19:26    Titel: Re: Fahrzeugkontrolle - Vorgehensweise der Polizei rechtmäßi Antworten mit Zitat

Zitat:
1. Dürfen die Beamten ohne weiteres die Autotüren aufreißen, wenn man dabei ist, die Scheibe herunter zu lassen?

Das ist wohl grundsätzlich unhöflich; aber ja, dagegen ist rechtlich wohl nichts zu sagen.

Zitat:
2. Darf der Beamte das Zeigen seines Dienstausweises unter Nennung seines Namens und dem Hinweis, dass man sich ja gerne beim örtlichen Revier nach ihm erkundigen kann, verweigern? Darf er dann auch die Bekanntgabe der dazu notwendigen Telefonnummer verweigern?

Ob ein uniformierter Polizeibeamter, der zudem in einem gekennzeichneten Streifenwagen vorfährt, seinen Dienstausweis vorzeigen muß, ist zumindest fraglich.
Er muß Ihnen allerdings seinen Namen und seine Dienststelle nennen. Andernfalls begeht er beamtenrechtlich gesehen einen Pflichtenverstoß, der allerdings nicht sehr gravierend ist.

Zitat:
3. Nachdem ich meine Jacke zwecks Leibesvisitation ausgezogen habe, legte der Beamte sie auf die Scheibenwischer des Polizeifahrzeugs, obwohl ich ihn gebeten habe, sie doch in einem der Wagen auf die Polster zu legen, damit sie nicht schmutzig wird. Nun sind Ölflecken auf der weißen Jacke - wer zahlt die Reinigung?

Gute Frage ! Frage Frage Frage

Zitat:
4. Ist der Beamte nicht verpflichtet, bei Durchsuchung des Fahrzeugs im Handschuhfach liegende Schriftstücke so zu behandeln, dass sie keinen Schaden nehmen?

Nein, die Frage ist allerdings, ob die Durchsuchung rechtmäßig war.
Allein die Begründung "allgemeine Verkehrskontrolle" dürfe hier nicht ausreichen.
Die allgemeine Verkehrskontrolle nach § 36 StVO beschränkt sich auf die Prüfung des ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges und der Fahrtüchtigkeit des Fahrers.

Zitat:
5. Darf man verlangen, von den Polizisten gesiezt zu werden und sie bitten, nicht die ganze Zeit zu schreien, sondern sich wie normale Menschen zu verhalten?

Das Duzen könnte eine Beleidigung darstellen.

Zitat:
6. Muss ich dem Beamten Auskunft geben, wenn er mich fragt, warum ich ein Feuerzeug bei mir trage, obwohl ich Nichtraucher bin?

Nein, Sie müssen auch sonst keine Fragen zur Sache beantworten. Lediglich die Personaldaten müssen angegeben werden.

Zitat:
7. Sind die Polizisten berechtigt, ohne Verdachtsmoment (bei der Leibesvisitation wurde nichts drogen- oder waffenähnliches gefunden) den Wagen zu durchsuchen?

In machen Polizeigesetzen gibt es die sog. Ortshaftung. D.h. allein die Tatsache, daß man sich an einer bestimmten gefährdeten Örtlichkeit aufgehalten hat, kann für Durchsuchungsmaßnahmen ausreichen.
Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle ist das allerdings unzulässig.

Zitat:
8. Im Handschuhfach lagen mehrere Hörspielkassetten - der durchsuchende Beamte meinte daraufhin, ob ich "für solchen Kinderkram nicht zu alt" bin - geht den es etwas an, was im Auto liegt, solange es keine illegalen Gegenstände sind?

Nein, er darf aber fragen, wenn er ein neugieriger Mensch ist.
_________________
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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joe69
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 12
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Polizisten sind auch nur Menschen und reagieren in jeder Situation unterschiedlich.Entscheident jedoch ist das eigene Verhalten.So wie Ich möchte das man mich behandelt,behandle auch andere.

So ist man immer außen vor!

MFG Joe

P.S. Keine Ursache ohne Wirkung!
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sabahueho
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 261

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 01:29    Titel: Re: Fahrzeugkontrolle - Vorgehensweise der Polizei rechtmäßi Antworten mit Zitat

Logar hat folgendes geschrieben::
Es war ziemlich kalt, wir froren, durften aber nichtmal die Jackenärmel über die Hände ziehen.
Frage Frage

Wo ist es denn am 30.08.05 um 01:45 Uhr so kalt, dass man sich sogar mit Jackenärmeln vor der unglaublichen Kälte schützen muss. Übertreiben sie da nicht etwas?
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Logar
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Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Mag sein, das Aufregung hinzu kam, aber bis auf die letzten zwei Tage war es hier nachts richtig kalt (In der besagten Nacht waren die Scheiben leicht angefroren, als wir zum Auto gingen). Auch wenn es gerade Sommer ist, so war das wirklich nicht übertrieben.
Btw, wir sind hier im Taunus, also auch etwas höher gelegen.
(Im übrigen bin ich ein Mensch, der sehr leicht friert^^)

@joe69: Nach dieser Devise lebe ich auch; bei den besagten Polizisten (besonders dem einen; der andere war eigentlich recht freundlich) hat das aber nicht geholfen.

Zitat:
Die allgemeine Verkehrskontrolle nach § 36 StVO beschränkt sich auf die Prüfung des ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges und der Fahrtüchtigkeit des Fahrers.


War die Leibesvisitation also auch nicht legal?


Zitat:
Zitat:
3. Nachdem ich meine Jacke zwecks Leibesvisitation ausgezogen habe, legte der Beamte sie auf die Scheibenwischer des Polizeifahrzeugs, obwohl ich ihn gebeten habe, sie doch in einem der Wagen auf die Polster zu legen, damit sie nicht schmutzig wird. Nun sind Ölflecken auf der weißen Jacke - wer zahlt die Reinigung?

Gute Frage !


Allerdings eine gute Frage: Gesetzt den Fall, der Polizist, der sie beschmutzt hat, behauptet nämlich steif und fest, dass er sie dem Durchsuchten nach der Durchsuchung gezeigt hätte und sie keine Flecken hatte. Das entspricht aber absolut nicht der Wahrheit, der Vorgang war so, wie ich ihn geschildert habe. Dafür hat der Durchsuchte auch einen Zeugen (seinen Bekannten). Allerdings wird der andere Polizist wohl auch eher die Darstellung seines Kollegen bestätigen, oder?Was wäre da für das weitere Vorgehen anzuraten?
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 18:00    Titel: Reinigungskosten einklagen Antworten mit Zitat

Hallo.

Na dann klagen Sie doch einfach die Reinigungskosten ein. Nach ihren Schilderungen zu beurteilen haben Sie doch das Recht auf ihrer Seite. Also los. Klagen Sie! Oder: War da doch etwas? Mmh,......


Gruß....
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Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Klein-Fritzchen
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
War die Leibesvisitation also auch nicht legal?

Es gibt bestimmt eine Menge Gründe, die eine solche Leibesvisitation rechtfertigen würden. Eine allgemeine Verkehrskontrolle gehört allerdings m.E. ziemlich eindeutig nicht dazu.
Es mag sein, dass Sie sich aus irgendeinen Grund, der Ihnen nicht bekannt ist und den man Ihnen auch nicht genannt hat, verdächtig gemacht haben.

Letztlich gibt es nur eine Möglichkeit herauszufinden, ob die Maßnahmen rechtmäßig waren und wer die Reinigung der Jacke bezahlen muß:

Vor Gericht klagen !

So ist das kaum zu beurteilen.
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 07:12    Titel: Antworten mit Zitat

Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::

Es gibt bestimmt eine Menge Gründe, die eine solche Leibesvisitation rechtfertigen würden. Eine allgemeine Verkehrskontrolle gehört allerdings m.E. ziemlich eindeutig nicht dazu.


Warum denn nicht ?
Weißt Du was die Überprüfung der Personendaten erbracht hat ?
Wäre ja durchaus möglich, daß das gute InPol Purzelbäume geschlagen hat. Winken
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hamster hat folgendes geschrieben::
Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::

Es gibt bestimmt eine Menge Gründe, die eine solche Leibesvisitation rechtfertigen würden. Eine allgemeine Verkehrskontrolle gehört allerdings m.E. ziemlich eindeutig nicht dazu.


Warum denn nicht ?
Weißt Du was die Überprüfung der Personendaten erbracht hat ?
Wäre ja durchaus möglich, daß das gute InPol Purzelbäume geschlagen hat. Winken


Selbst dann wäre eine körperliche Durchsuchung wohl kaum auf § 36 StVO zu stützen. Die Zielrichtung ist dann nämlich nicht mehr die allgemeine Verkehrskontrolle.
Denkbar wäre aber die Maßnahme auf § 102 StPO oder eine Vorschrift in dem entsprechenden Polizeigesetz zu stützen.
Im Übrigen wird man einen konkreten Tatverdacht wohl kaum allein auf irgendwelche polizeilichen Ereknntnisse aus der Vergangenheit stützen können. Dann dürfte ja jeder durchsucht werden, der in der Vergangenheit mal intensiv polizeilich in Erscheinung getreten ist.
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

So stellt sich also Klein-Fritzchen den Krieg vor. Winken

Mit den entsprechenden Einträgen macht der Kunde den Adler, wenn ihm das nicht gefällt, kann er sich ja hinterher beschweren, und zuschauen wie seine Beschwerde im Sand verläuft.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Was hatte die ganze Aktion denn für eine Vorgeschichte?
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Eder
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

die Durchsuchung wird wohl rechtmässig gewesen sein. Im Nachhinein kann ein Pol. diese immer !!! als rechtmässig begründen. Da gibts auffälliges Verhalten, Pupillenreaktion also Btm Verdacht, gefährliche Orte (in Bayern gem.PAG), Schleierfahndung, Ähnlichkeit mit einem Fahdungsfoto und und und... Weil der erste Grund der Ahnhaltung eine VK war, schliesst doch eine weiterführende Durchsuchung nicht aus
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Eder hat geschrieben:
Zitat:
die Durchsuchung wird wohl rechtmässig gewesen sein. Im Nachhinein kann ein Pol. diese immer !!! als rechtmässig begründen.


Diese Polizei kann es offenbar nicht.

Logar hat geschrieben:
Zitat:
Nebenbei, auf Nachfrage wurde uns gesagt, wir haben uns in keinster Weise verdächtig gemacht, sondern das wäre eine ganz normale Verkehrskontrolle.

_________________
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Eder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

na und? woher willst du wissen wann diese Frage gestellt wurde. Haben sich danach irgendwelche Anhaltspunkte ergeben. Kann über solche Art der Beschwerden nur lachen.
An der Rechtmässigkeit gibt es keine Zweifel. An der Art wie die Maßnahme durchgesetzt wurde, vielleicht. Dies kann hier aber wohl nie abschließend geklärt werden, da hier nur die eine Seite der Medallie wiedergegeben wird. Hab ich alles schon selber erlebt, da werden im Nachhinein sachen behauptet, die so nicht richtig waren.

Und die Geschichte mit dem Ölflecken muss ich doch sehr anzweifeln. Sei mir mal bitte net böse, aber ich habe noch keinen Streifenwagen oder normalen Wagen gesehen, der lauter Öl auf der Motorhaube oder Scheibe hat. Da werden sich im Nachhinein meist irgendwelche Sachen an den Haaren herbei gezogen, weil man ja hier in Deutschland ist. Hier herrscht Demokratie, ich darf hier sagen und tun und lassen was ich will. Der Polizist hat MIR gar nichts zu sagen. So ist leider Gottes die Mentalität vieler Bürger. Ich will hier nicht das Verhalten aller Kollegen schön reden. Sicher nicht! Aber ich bekomme auch im Bekanntenkreis so oft Geschichten zu Ohren, die so sicher nicht abgelaufen sein können.

Ich für meinen Teil muss sagen, so wies in den Wald reinschreit so kommts auch zurück.
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niok2k
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin eher der Meinung, dass einnige Polizisten denken Sie könnten alles tun was ihnen passt, da sie sich etwas besser mit derm Recht auskennen als der Otto-Normalbürger

dazu schildere ich mal folgende Situation,
Ich war mit 17 Jahren auf einer Schuldemo, die dann etwas ausser kontrolle geratten ist.
Die Polizei hat uns gejagt, als ich nach paar hundertmetern einsehn musste das ich keine Chance mehr habe weg zu laufen, bin ich stehn geblieben habe mich mit dem Gesicht zur wand gedreht, die Hände klar und deutlich zu sehn an die Wand gehalten, sofort kamen 3 Polizisten auf mich zu gerannt(in voller Muntur-schlagstock-Helm-Ganzkörperschutz)

Einer von ihnen kam auf mich zugelaufen und gab mir einen Tritt in den Rücken, dies haben mehrere Leute aus ihren Fenstern beobachtet, die sofort runter kamen und erst einmal den Polizisten richtig angemeckert haben.
Ich war zu dem Zeitpunkt 17, dünn und mit dem Gesicht und händen an die Wand gelähnt.
Die leute haben mir ihre adresse und Telefon Numern gegeben falls ich den Polizisten anzeigen wollte.
als ich dann mit handschellen vor dem Bus stand wurde ich ersteinmal schön von mehreren Polizisten bearbeitet, in Form von "Du weisst das es Strafbar ist einen Polizisten anzuzeigen,wenn er nichts gemacht hat - Das kann gar nicht sein das er dich getretten hat, der stand nämlich paar Meter weiterweg - du handelst dir nur ärger damit ein)
Ich als 17jähriger hab natürlich den Mist geschluckt und nichts unternommen,

@Eder

In meinen Augen nutzen viele Polizisten ihre "Macht" aus.
natürlich gibt es auch diese art von Bürgern die Sie beschrieben haben.
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