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person A wohnt im wohnraum eines mit öffentlichen mitteln finanzierten gebäudes. dieser wohnraum wird verkauft.
frage:
a) muss man für diesen wohnraum immer noch ausfallwagnis zahlen? dies gilt doch ausschließlich für preisgebundenen wohnraum.
b) wer zahlt die grundsteuer. kann der vermieter diese vollständig auf den mieter abwälzen?
ändert sich der status der sozialwohnung durch "weiterveräußerung" ? d.h. ist preisgebundener wohnraum immer noch preisgebunden, wenn diser verkauft wird?
Solange die Wohnung einschl. Nachwirkungsfrist die Eigenschaft "öffentlich gefördert" besitzt (Dauer kann bei der Kommune erfragt werden), fallen Mietausfallwagnis und Umlageausfallwagnis an. Das Mietausfallwagnis entfällt nicht beim Übergang zur Preisfreiheit, lediglich das Umlageausfallwagnis kann dann nicht mehr berechnet werden. Der zwischenzeitliche Verkauf ändert nichts an den preisrechtlichen Vorschriften.
Grundsteuern gehören zu den in der Betriebskostenabrechnung umlegbaren Kosten.
Zuletzt bearbeitet von Ulrich am 30.08.05, 09:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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