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Verfasst am: 30.08.05, 10:50 Titel: Sturz vor Discounter
Hallo,
falls mein Beitrag hier nicht so passend ist, bitte in den richtigen Bereich verschieben Danke.
Also folgender Fall:
Person A ist am 1.7.05 vor einem großen Namenhaften Discounter gestürzt. Person A hatte festes Schuhwerk an.
Im Laden sowohl im Eingangsbereich (ca. 2meter vor den Einganstüren) sind glatte Fliesen verlegt. Kurz bevor A den Laden samt Ehemann verließ gab es einen Wolkenbruch mit heftigem Wind und die 2 meter vor dem Eingangsbereich waren offensichtlich naß. Person A lag ehe sie sich versah der länge nach auf dem Boden.
Person A stand verdattert wieder auf, zupfte sich die Kleidung zurecht und humpelte nach Hause.
Am Tag darauf ging Person A zum Namenhaften Discounter und verlangte jemanden von der Filialleitung (Person F). Daraufhin kam Person F hinzu. Person A schilderte Person F den Unfall. Person F ließ sich die genaue Stelle des Unfalls zeigen und rief dann den Vorgesetzten an! Der Vorgesetzte kam auch recht zügig und ließ sich auch nochmal den gesamten Unfall hergang von Person A schildern.
Person F und der Vorgesetzte wollten das ganze der Hauptverwaltung melden und prüfen lassen, ob man den Eingangsbereich verändern kann.
Seitdem hat Person A starke schmerzen im Knie die auf den Unfall zurück zu führen sind.
(Person A hatte vor 11 Jahren einen Unfall und seitdem 2 schrauben im Knie)
Der Arzt wurde auch schon aufgesucht und der meinte das man um eine Kniespiegelung (op) nicht drum herum kommen würde.
Im Eingangsbereich des Discounters hat sich bis dato nichts getan!!!
Nun meine Fragen
Was kann man jetzt noch unternehmen?
Das Gewerbeaufsichtamt einschalten ? ->(da in einem Geschäft aufgerauhte Fliesen liegen müssen)
Schadenersatz fällt ja wohl flach, weil Person A nicht sofort einen Arzt aufsuchte?
Krankenkasse einschalten, wegen den immensen kosten die auf die Krankenkasse zukommen?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar
LG
bluestar
Zuletzt bearbeitet von bluestar am 30.08.05, 12:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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