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Verfasst am: 30.08.05, 16:41 Titel: Wie wird Altbau richtig nach gültigem Mietsp.eingestuft ?
Ich wohne seit 2003 in einem Altbau und habe meine 1. Mieterhöhung erhalten. Mein Vermieter stuft die Wohnung in eine Gruppe 5 mit einer Miete von 8,40 bis 10,10 Euro . Da mir ein Mietspiegel vorliegt weiss ich das es eine solche Gruppe nicht gibt.Ein Gespräch steht an. Ich gehe davon aus, dass man versucht die Wohnung so hoch wie möglich einzustufen um die Mieterhöhung zu rechtfertigen und die Erhöhung durchzudrücken. Es handelt sich um :
Man sagte mir das Haus sei 100Jahre alt und wurde 1990 renoviert bzw.modernisiert.
Was bedeutet das im Einzelnen und welche Gruppe muss bei einer solchen Wohnung angesetzt werden ?
Verfasst am: 30.08.05, 16:49 Titel: Re: Wie wird Altbau richtig nach gültigem Mietsp.eingestuft
georgiletta hat folgendes geschrieben::
Ich wohne seit 2003 in einem Altbau und habe meine 1. Mieterhöhung erhalten.
Um wieviel? in Prozent? Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete? Um welchen Ort handelt es sich?
In den meisten Orten der BRD dürfte über 8,40 EUR / m² hart an der Wuchergrenze sein.
Sie könnten ja mal mit vermutetem "Verstoß gegen § 5 Wirtschaftsstrafgesetz" pokern.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Wissen Sie wie man einen Altbau einzustufen hat ?
Ich bin auch der Meinung das ich mehr als genug zahle...wenn dann noch Wasser und Heizungskosten dazu kommen...Prost Mahlzeit...
Vielen Dank schon einmal für Ihre schnelle Hilfe.
Verfasst am: 30.08.05, 17:30 Titel: Re: Wie wird Altbau richtig nach gültigem Mietsp.eingestuft
georgiletta hat folgendes geschrieben::
Da mir ein Mietspiegel vorliegt ...
Ein Mietspiegel? Ist es der aktuell gültige? Die werden ziemlich oft erneuert und dann können da auch neue Gruppen auftauchen. Dann gibt es oft auch stadtteilbezogen gravierende Unterschiede.
Ansonsten ist die Frage nach der Gruppe ohne den konkteten Mietspiegel völlig sinnlos, da so etwas nicht genormt ist. Wenn Sie den exakten Mietspiegel haben, können Sie damit Ihre Wohnung auch ziemlich genau zuordnen.
@Lucky
Warum Wucher? Ich kann mir etliche Orte in Deutschland vorstellen wo deutlich mehr als 10,-/m² ortsüblich sind. Aber ohne genaue Angabe der Adresse ist das alles Kaffeesatzleserei.
Für Köln liegt mir ein Mietspiegel vor, der am 20.08.04 in der Kölner Rundschau veröffentlich wurde. (pdf-format-bei Emailaddi über pn schicke ich den gern zu)
Gruppe 1
Wohnungen in Gebäuden, die bis 1960 bezugsfertig sind
Wohnungen um 60 qm
in einfacher Wohnlage mittlerer sehr guter
A 3,40-4,85 3,90 - 5,30
B 4,90-6,40 5,20 - 6,90 5,80 - 7,40
A=ohne Heizung/ Bad B=mit Heizung Bad/WC C= mit besonderer Ausstattung
Der Mietspiegel ist nicht amtlich sondern gilt als Begründungsmittel in Mieterhöhungsverfahren.
Je nachdem muss erst mal festgelegt werden, in welcher Wohnlage man sich befindet. Meine VM war damals wirklich der Meinung, am Ehrenfelder Bahnhof wäre sehr gute Wohnlage-ja klar, besonders, nachdem die Intercitystrecke noch ausgebaut wurde-als Service kann ich ja direkt aufspringen....
Die meisten Gegenden sind halt mittlere Wohnlage. Im alten Mietspiegel gab es noch mehr Gruppen, da hier auch noch Häuser berücksichtigt wurden, die bis 1945 bezugsfertig waren-warum die herausgenommen wurden, weiss ich nicht, ist ja nicht so, als ob die weg wären. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Meine VM war damals wirklich der Meinung, am Ehrenfelder Bahnhof wäre sehr gute Wohnlage-ja klar, besonders, nachdem die Intercitystrecke noch ausgebaut wurde-als Service kann ich ja direkt aufspringen....
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