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Schadensersatzzahlung -ohne Verhandlung-

 
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Peter S:
Gast





BeitragVerfasst am: 21.10.04, 10:15    Titel: Schadensersatzzahlung -ohne Verhandlung- Antworten mit Zitat

Guten Morgen.
Ich hoffe es ist das richtige Forum (kenne mich da leider nicht wirklich aus)...

Hi!
Vor 2 Jahren, gab es so ne Sache beim WM-Finale:
A und n paar Kumpels (auchA'sFreundin dabei), waren auf enm großen
Platz um dort die Vizeweltmeisterschaft von Deutschland zu feiern, aber gar
nicht weit weg, war ein Gruppe Randalierender Jugendlicher
und es kam, wie es kommen mußt die Polizei griff sich natürlich die falschen
als A versuchte sich der Festnahmezu entziehen, warf sich der Polizeibeamte auf
A , wobei beide zu Boden gingen....
Auf dem Revier wurde dann A's Aussage bzgl. der Randerlierer
aufgenommen...
Danach habe A nie wieder was von der Sache gehört (nur das die Randalierer
ihre Verhandlungen bereits 2 Monate danach hatten).

Nun hat A einen Brief bekommen, das der Polizeibeamte angeblich danach 11
Tage Dienstunfähig war und A nun die Bezügefortzahlung sowie die
Heilfürsorge bezahlen müsse.

der Brief kommt vom Landesamt für Finanzen, die schreiben:
Zitat: Ich gehe von einer vollen Haftung Ihrerseits aus.

Und nun hat A 9 Tage Zeit 1.300 ? zu zahlen (davon 1.200 allein durch den
Verdienstausfall) und es steht sogar vorläufige Schadenssumme (kann wohl
noch mehr werden???) .
Es wird A dabei nicht mal das Recht zum Widerspruch eingeräumt...
Was kann A sich jetzt verhalten?
Wird es im Falle eines Widerspruchs durch A zu einer Gerichtsverhandlung
(die A wohl velieren wird ) kommen??

-- Die Schadensersatzforderung kommt vom Landesamt für Finanzen, weil die wohl die Kosten getragen haben.
-- Mit Anwalt siehts leider mau aus, da A ein Student mit sehr wenigen Mitteln bin. Traurig

Mit freundlichen Grüßen
Peter S.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.10.04, 10:53    Titel: Re: Schadensersatzzahlung -ohne Verhandlung- Antworten mit Zitat

Zitat:
Und nun hat A 9 Tage Zeit 1.300 ? zu zahlen (davon 1.200 allein durch den
Verdienstausfall) und es steht sogar vorläufige Schadenssumme (kann wohl
noch mehr werden???) .

wenn noch nachbehandlungen oder weitere ärztliche behandlung notwendig ist kann sich die summe sicher noch erhöhen. A könnte, wenn er die summe nicht zahlen kann einen netten brief schreiben, sich zur zahlung bereiterklären und um ratenzahlung bitten.


Zitat:
Es wird A dabei nicht mal das Recht zum Widerspruch eingeräumt...
Was kann A sich jetzt verhalten?
Wird es im Falle eines Widerspruchs durch A zu einer Gerichtsverhandlung
(die A wohl velieren wird ) kommen??


wenn A mit der forderung nicht einverstanden ist, braucht er keinen widerspruch einlegen, er wid dann sicher zivilrechtlich verklagt werden und ein gericht wird prüfen, ob und in welcher höhe er schadenersatzpflichtig ist.
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