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Verfasst am: 30.08.05, 21:29 Titel: Ablehnung der Untervermietung dem Grunde nach
Hallo,
unser Vermieter hat eine Untervermietung ohne sachlichen Grund generell abgelehnt. Haben wir jetzt die Möglichkeit innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist unseren Zeitmietvertrag (Abschluß vor September 2001) zu kündigen?
Verwiesen wurden wir hier auf Urteile folgender Landesgerichte:
LG Hamburg NJW-RR 99,664
LG Landau WM 89, 510
Verweigert der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung, so entsteht gemäß § 540 Abs. 1 S. 2BGB (§ 549 Abs. 1 S. 2 BGB a. F. ) ein Sonderkündigungsrecht mit gesetzlicher Frist,sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.
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