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Selbstauskunft für den vermieter

 
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bubababy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 22:17    Titel: Selbstauskunft für den vermieter Antworten mit Zitat

ich möchte eine wohnung mieten. habe eine gefunden. der vermieter hat mir eine selbstauskunft gegeben in der ich viele sehr diskrete fragen beantworten muss.
gehalt, vorstrafen usw.
auch möchte er erkundigungen bei meinem arbeitgeber einholen.
das ist ein bogen vom haus-und grundbesitzverein.
wenn ich es nicht ausfülle, dann bekomme ich die wohnung nicht.
was überprüft er damit? die schufa?
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joe69
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 12
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weis, dient es der Absicherung der Mieteinkünfte für den Vermieter! Gerade bei Neubauten wo es um ein Finanzierung geht möchte man legquide Mieter haben.

Mit Schufa bin ich mir nicht sicher??

MFG Joe
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jajosch
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Da müßten sie ein Einverständnis unterschrieben haben, um einen Dritten zu bemächtigen Schufa-Auskünfte einzuholen.
_________________
Silent leges inter arma
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 05:15    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Schufa hat das nichts zu tun. Der Vermieter wertet alle Fakten aus und überprüft meist noch einige Ihrer Angaben. Wenn alles zu seiner Zufriedenheit ist und er bei Ihnen auch noch ein gutes Gefühl hat, bekommen Sie vielleicht die Wohnung.

Bei dem herschenden deutschen Miet(un)recht ist es leider so, dass ein unangenehmer Mieter schwerer loszuwerden ist als ein Ehepartner. Darum die intensive Prüfung.
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 05:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, aber auch bei bestimmten Fragen darf man Lügen-
Zur Zeit sieht der Wohnungsmarkt allerdings so gut aus, dass die Mieter sich die Wohnungen aussuchen können und nicht die VM die Mieter.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 07:37    Titel: Antworten mit Zitat

Susanne hat folgendes geschrieben::
Ja, aber auch bei bestimmten Fragen darf man Lügen-
Zur Zeit sieht der Wohnungsmarkt allerdings so gut aus, dass die Mieter sich die Wohnungen aussuchen können und nicht die VM die Mieter.


Wer sich bei einem Betrugsversuch erwischen lässt, wird allerdings mit größter Wahrscheinlichkeit auch dann keine Wohnung bekommen, wenn der Vermieter sich die Mieter nicht wirklich aussuchen kann.
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Fragen, die die Privatsphäre des Mieters betreffen, muss dieser nicht wahrheitsgemäß beantworten. Darüber, welche Fragen zulässig sind und welche nicht, informiert der folgende Link:

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/mietvertrag/fragen_vermieter.htm

Gruß, Jade
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