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Verfasst am: 31.08.05, 13:43 Titel: Beendigung des Mietvertrages - Form?
Hallo!
Mieter (M) hat einen mündlichen Mietvertrag über eine Whg.
Nun möchte M zum 01.10. ausziehen, deshalb möchte M kündigen. Normalerweise hätte M eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Aber die VM'in und M sind sich einig, dass M vor Ablauf der Frist ausziehen kann. (Zum 01.10.)
Die Kündigung muss zwingend in Schriftform vorliegen, ein Mietaufhebungsvertrag kann theoretisch auch mündlich geschlossen werden, es ist aber unbedingt empfehlenswert, diesen schriftlich -mit Unterschrift des Mieters und des Vermieters- zu formulieren. Es könnte eventuell günstig sein, die Kündigung trotzdem -schriftlich!- zu erklären, falls der VM die Zusage zu einem Mietaufhebungsvertrag (wenn er nicht schon -mündlich- geschlossen ist?) wieder zurückzieht. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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