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Beendigung des Mietvertrages - Form?

 
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JanaJ
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 13:43    Titel: Beendigung des Mietvertrages - Form? Antworten mit Zitat

Hallo!

Mieter (M) hat einen mündlichen Mietvertrag über eine Whg.

Nun möchte M zum 01.10. ausziehen, deshalb möchte M kündigen. Normalerweise hätte M eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Aber die VM'in und M sind sich einig, dass M vor Ablauf der Frist ausziehen kann. (Zum 01.10.)

Wie bringt M das formgerecht zu Papier?

Danke!!

Grüße /jana
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hiermit wird folgender Mietaufhebungsvertrag geschlossen zwischen ........usw.
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kündigung muss zwingend in Schriftform vorliegen, ein Mietaufhebungsvertrag kann theoretisch auch mündlich geschlossen werden, es ist aber unbedingt empfehlenswert, diesen schriftlich -mit Unterschrift des Mieters und des Vermieters- zu formulieren. Es könnte eventuell günstig sein, die Kündigung trotzdem -schriftlich!- zu erklären, falls der VM die Zusage zu einem Mietaufhebungsvertrag (wenn er nicht schon -mündlich- geschlossen ist?) wieder zurückzieht.
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An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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