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folgende allgemeine Frage: Gibt es im Mietrecht den Begriff der "möblierten Wohnung" im Unterschied zu einer "normalen" Wohung? Ich meine nicht das "möblierte Zimmer".
Insbesondere interessiert mich die Frage, ob bei der Vermietung einer "möblierten Wohnung" eine andere Rechtslage als bei einer "normalen Wohnung zur Vermietung" hinsichtlich Kündigungsfristen, Kündigungsbegründungen etc. bestehen.
nach meinem Wissen gibt es im Mietrecht keinerlei besondere Regelungen im Bezug auf möblierte Wohnungen, insbesondere nicht in Fragen Kündigungsfristen.
Im Mietrecht gibt es nur den "Wohnraum". Was als Mobiliar in der Wohnung mitvermietet wird, gehört eben auch dazu.
Befindet sich der Wohnraum außerhalb der Wohnung des Vermieters, spielt es für den Kündigungsschutz keine Rolle, ob die Wohnung mit oder ohne Möbel vermietet wird.
Auf möbilierte Räume, die Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung sind, finden die für Einliegerwohnungen und Mieterhöhungen geltenden Vorschriften Anwendung.
Liegt keine dieser Voraussetzungen vor, kann der Mieter sich weder auf die Vorschriften über Mieterhöhungen berufen noch in Härtefällen einer Kündigung widersprechen. Auch ist eine Kündigung recht kurzfristig möglich, spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats. Die vertragliche Vereinbarung längerer Fristen ist natürlich möglich.
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