Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo,
bei uns hat der Vormieter die Einbauküche in der Wohnung gelassen. Ich weiß nicht, ob der Vermieter dafür was gezahlt hat, er rief uns nur an und sagte, dass die Wohnung mit Küche vermietet wird. Im Mietvertrag wird das Wort "Küche" nie erwähnt, wir zahlen auch nichts dafür. Jetzt gibt die Spülmaschine den Geist auf, muss er nun eine neue kaufen, denn die Küche gehört doch rechtlich gesehen ihm oder?
Ich muss das wissen, bevor ich ihm den Schaden melde, weil von zahlen hält er nicht so viel.
Da die Gefahr besteht, dass er abstreitet, das sie ihm gehört, drehen Sie den Spieß doch einfach um.
Fragen Sie schriftlich (oder unter neutrale Zeugen) an, wem die Küche gehört, da Sie sie z.B. gegen eine neuere tauschen möchten (oder eine andere Ausrede).
Die Antwort schriftlich oder unter Zeugen geben lassen - und Sie sind auf der sicheren Seite.
Wozu denn Umwege? Schaden melden. Wenn Antwort "Küche gehört Mieter (Ihnen)", dann haben Sie eine "eigene" Küche, die Sie am Ende mitnehmen können. Ein VM wird wohl kaum abstreiten, dass ihm die Küche gehört. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Nein, der durchschnittliche VM sagt, ihm würde die Küche gehören, weiterhin würde er sich weigern, eine neue Maschine zu kaufen, wahrscheinlich mit der Ausrede, der Mieter hätte diese kaputt gemacht.
Aber davon mal abgesehen-die kaputte Maschine ist ein Mangel, es besteht nach BGB eine Meldepflicht durch den Mieter, auch hier davon ausgehend, dass der Mieter meint, der VM ist Eigentümer. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Nein, der durchschnittliche VM sagt, ihm würde die Küche gehören.
Das reicht ja schon aus, um den VM in die Pflicht zu nehmen. Mehr war doch nicht gefragt worden. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Was kann man daraus lernen? Es ist ein Fehler, Elektrogeräte einer Einbauküche aus Gutwilligkeit in der Wohnung zu belassen, ohne mietvertraglich zu regeln, was passiert, wenn die Teile das Zeitliche segnen. Den Ersatz einer gebrauchten Spülmaschine, die ja nun wirklich nicht lebensnotwendig ist, würd ich mit der Begründung ablehnen, dass sie bei der Berechnung des Mietzinses wegen ihres Alters nicht berücksichtigt wurde. Eine Neuanschaffung kommt daher nicht in Frage. Obwohl, vielleicht wäre bei soviel Dreistigkeit die Anschaffung des Billigsten vom Billigsten mit besonderem Augenmerk auf hohen Wasser- und Stromverbrauch die angemessene Reaktion.
Was kann man daraus lernen? Es ist ein Fehler, Elektrogeräte einer Einbauküche aus Gutwilligkeit in der Wohnung zu belassen, ohne mietvertraglich zu regeln, was passiert, wenn die Teile das Zeitliche segnen. Den Ersatz einer gebrauchten Spülmaschine, die ja nun wirklich nicht lebensnotwendig ist, würd ich mit der Begründung ablehnen, dass sie bei der Berechnung des Mietzinses wegen ihres Alters nicht berücksichtigt wurde. Eine Neuanschaffung kommt daher nicht in Frage. Obwohl, vielleicht wäre bei soviel Dreistigkeit die Anschaffung des Billigsten vom Billigsten mit besonderem Augenmerk auf hohen Wasser- und Stromverbrauch die angemessene Reaktion.
Den Kommentar finde ich nicht sehr hilfreich.
1) wenn nichts explizit geregelt ist, ist geregelt, dass der VM die Mietsache in Ordnung zu halten hat - im angemieteten Zustand.
2) Ablehnen kannst Du die Reparatur nicht - schon gar nicht mit Deiner Begründung. Damit könntest Du ja auch die Reparatur einer defekten Toilette verweigern )))
3) Dreistigkeit sehe ich hier nirgends. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
wir haben eine einbauküche mitgemietet und bei uns hat der vm den geschirrspüler ersetzt.
das war meiner meinung nach auch richtig, denn es ist ja schließlich seiner.
ich weiß allerdings nicht, ob er einen neuen kaufen MUSS, denn man könnte ja auch von hand abwaschen.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 298 Wohnort: Hessen in de Pampa
Verfasst am: 05.09.05, 11:59 Titel:
Zitat:
er rief uns nur an und sagte, dass die Wohnung mit Küche vermietet wird. Im Mietvertrag wird das Wort "Küche" nie erwähnt, wir zahlen auch nichts dafür.
Ich als Vermieter sehe es so:
Die Wohnung wurde mit der Küche -wie gesehen- angemietet.
Deren Nutzung ist mit der Klatmiete abgegolten!
Auch wenn die Küche nicht im Vertrag steht ist sie Teil der Mietsache, erst recht durch die mündliche Aussage "die Wohnung wird mit Küche vermietet", des VM´s
Ich finde sogar gerade weil sie nicht im Vertrag steht und somit auch keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden konnten ist sie stillschweigender Vertragsinhalt.
Der Geschirrspüler war somit automatisch zugesicherter Vertragsinhalt.
Ist dieser nun defekt muß der VM für Reparatur bzw. gleichwertigen Ersatz sorgen.
Aus diesem Grund schreibe ich in meine Mietverträge folgende Zusatzvereinbarung über meine EBK:
Die Küche wird für die Dauer der Mietzeit unentgeldlich zur Verfügung gestellt.
Für Schäden haftet der Mieter.
(wenn nun z.B. die Spülmaschine den Geist aufgibt muß der Mieter sich ne Neue kaufen.....kann sie dann aber nach Mietende auch mitnehmen (es sei denn wir kaufen sie ihm dann ab....) _________________ manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
ich persönlich glaube nicht, dass Du mit dem lapidaren Passus "für Schäden haftet der Mieter" im Ernstfall (vor Gericht) durchkommst. Dagegen spricht z. B. die Kleinreparaturklausel, die ohne jährliche Höchstgrenze nicht wirksam ist.
Weiterhin wären das Instandhaltungskosten der Mietsache, die gesetzlich nicht auf den Mieter abwälbar sind.
Reparaturen bis zur Höhe einer zulässigen Kleinreparaturklausel wären möglich, aber doch keine Neuanschaffung durch den Mieter. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 298 Wohnort: Hessen in de Pampa
Verfasst am: 05.09.05, 12:36 Titel:
Susanne,
na klar komm ich damit durch!
Ich schreib ja auch:
Die Küche wird für die Dauer der Mietzeit unentgeldlich zur Verfügung gestellt.
Somit ist sie nicht Teil des Mietvertrags, da keine Miete dafür bezahlt wird.
Es ist dann so wie wenn ich nem Nachbar meinen Rasenmäher ausborge...
Hab auch grad noch mal den genauen Wortlaut meiner Veträge nachgelesen:
Ich schreibe ausserdem immer noch vor die 2 schon geschriebenen Sätze:
Die Küche ist nicht Bestandteil der Mietsache.
Sie wird dem Mieter lediglich für die Dauer der Miete unentgeldlich zur Verfügung.....blablabla
Kleinreparaturen haben mit der Küche dann auch nix zu tun.... _________________ manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
.Also mein Vater hat ein Küchengeschäft, ich weiß wie Sch...eine Küche zu montieren ist. Der kann doch bei einer Einbauspüle nicht von mir verlangen eine zu kaufen, die ich am Ende der Mietzeit mitnehmen kann. Dafür muss ich die Halbe Küche demontieren, Arbeitsplatten ab und solche Scherze. Mit meinen Vermieter ist nicht gut Kirschen essen, deshalb brauch ich ne Antwort, die ganz sicher ist, damit ich ihm Auge in Auge gegenübertreten kann. Bitte nochmal ne gaaanzz konkrete Antwort. Ungefähr so:Ja Annie der VM muß zahlen. Dann wär ich doch zufrieden
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 298 Wohnort: Hessen in de Pampa
Verfasst am: 05.09.05, 12:45 Titel:
Annie,
meine MEINUNG habe ich Dir gesagt....ich denke der VM muß zahlen...
ABER:
Zitat:
Bitte nochmal ne gaaanzz konkrete Antwort.
Die kann Dir nur ein Anwalt geben....kostenlose Rechtsberatung ist nämlich verboten, zumal Du sowieso schon gegen den Knigge verstoßen hast
Und wegen Verlangen eine Einzubauen die Du später mitnimmst war nicht auf Deinen Fall gemünzt, sondern nur auf meine Mietverträge die ich so gestalte....und wenn ich nem Mieter ne Küche kostenlos borge (sogar noch in den Vertrag schreibe das sie nur geborgt ist und nicht Bestandteil der Mietsache ist).....warum sollte der VM das dann nicht verlangen können??? _________________ manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite 1, 2Weiter
Seite 1 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.