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Ganz allgemein gesprochen kann es Kindergeld noch bis 27 Jahre geben. Entscheidend ist die Höhe des Einkommens. Weitere Infos (auch im Internet) gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit.
Ja, das weiß ich schon. Nur das Problem ist die Person will ein Fernunterricht machen. Die stellen allerdings nur eine Studienbescheingung und nicht eine Schulbescheinigung aus. Besteht dann immer noch die Chance auf Kindergeld? Muß die jeweilige Person den Antrag selber stellen oder sind immer noch die Eltern dazu berechtigt?
Danke für die Hilfe.
Bei Studenten, die an einer Universität ihr Studium aufgenommen haben, werden auch STUDIENBESCHEINIGUNGEN ausgestellt. Alle 6 Monate muss man der Kindergeldkasse eine neue Bescheinigung nachreichen. Und da sie ein FernSTUDIUM machen, erhalten sie eine Studienbescheinigung.
Schulberscheinigungen werden nur ausgestellt, wenn man noch zur Schule geht.
Natürlich müssen sie Auskunft darüber geben, was sie verdienen etc, aber da wird ihnen die Kindergeldkasse mehr sagen können.
Natürlich gilt auch hier: Am Besten einen Anwalt aufsuchen, der wird sie ausführlich beraten können.
Zuletzt bearbeitet von Gast am 31.08.05, 10:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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