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Haftung der Betreuer

 
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HermannJR
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 08:14    Titel: Haftung der Betreuer Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich bin Betreuer eines Demenzkranken Herren.
Als ich die Betreuung übernommen habe, liessen sich keine Verwandten ermitteln.

Die Wohnung habe ich aufgelöst, da der Herr in ein Heim musste.

Das Sozialamt hat nun doch Kinder ermittelt, die nun
Unterhalt zahlen sollen und wenden ein, dass der Vater ausreichend Vermögen hat.

Dies hatte der Herr jedoch damals veräussert und das Bargeld in der Wohnung versteckt. Das haben wir damals aber nicht gefunden und ist wahrscheinlich mit dem Hausrat in der Müllverbrennung vernichtet worden.

Nun meine Frage:
Kann man mich oder uns (Sozialdienst e.V.) haftbar machen?
Weil wir ggf. nicht ausreichend nach verwandten recherchiert haben.
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 17:40    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,


da würde ich mir keine Gedanken machen. Solange man nach Recht und Gewissen gehandelt hat, kann doch kein Vorwurf gemacht werden.

Anders sähe es bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Grob Fahrlässig wäre, wenn jemand sagt: der Betreute hat 100.000 Euro im Sofa versteckt, und sie lassen das Sofa ohne es zu untersuchen in Gegenwart von Zeugen auf den Müll bringen.

Schlecht wäre nur, wenn das eigene Girokonto in letzter Zeit eine große Einzahlung aufweist Winken

Gruss

Andreas
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koala00
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 27.08.05, 12:46    Titel: Betreuung Antworten mit Zitat

Wenn Du Dich gewissenhaft um die Auflösung gekümmert hast, kannst Du Dir auch keine Vorwürfe machen. Als Betreuer bist du vom Amtgericht bestellt worden und darüber bist du auch darüber versichert. Klar bei einer Veruntreuung, falls sich das herausstellt, kannst Du haftbar gemacht werden. Arbeite im Bereich der Betreuung viel mit dem Vormundschaftsgericht zusammen. Besonders bei solchen heiklen Themen. Und am besten notierst Du dir solche Sachen genau, damit du Belege / Unterlagen hast.
Viel Erfolg.
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RobbiRobb
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 00:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

um eventuellen Regressansprüchen aus dem Wege zu gehen hatte meine Bekannte seinerzeit eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Die gabs speziell für Betreuer.

RR
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Lichtaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 07:21    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt`s immer noch:

http://www.bdb-ev.de/v_service/service_06.php
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