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Fahrraddiebstahl aus verschlossenem Kellerraum

 
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Josefine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 18:58    Titel: Fahrraddiebstahl aus verschlossenem Kellerraum Antworten mit Zitat

Hallo,

mir wurde mein Fahrrad aus meinem verschlossenem Kellerraum gestohlen.
Es wird täglich von mir benutzt, so daß es heute im Laufe des Tages gestohlen worden sein muss.

Zufällig ist auch der Vermieter da gewesen, und bekam diesen Vorfall mit. Sein Kommentar : Ich hab mir immer schon gedacht, dass noch jemand anderes einen Schlüssel haben muss.

So nun aber zu meiner Frage : Welche Versicherung trägt den Schaden, wenn das Rad aus einem verschlossenen Kellerraum geklaut wurde.

Erwarte eure Antworten. Danke .Josefine
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 05:19    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach die Hausratversicherung, da es sich um einen Einbruch-Diebstahl handelt.

Den Schaden möglichst schnell der Versicherung melden.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

hm, wurde denn auch "eingebrochen"?

oder wie konnte das fahrrad aus einem verschlossenen (?) keller verschwinden?
_________________
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann doch zunächst mal die Sorge der Versicherung sein.

Melden kostet doch nichts.
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 10:59    Titel: Re: Fahrraddiebstahl aus verschlossenem Kellerraum Antworten mit Zitat

Josefine hat folgendes geschrieben::
Zufällig ist auch der Vermieter da gewesen, und bekam diesen Vorfall mit. Sein Kommentar : Ich hab mir immer schon gedacht, dass noch jemand anderes einen Schlüssel haben muss.


@talla: Scheint wohl so zu sein, dass jemand unberechtigtes sich einen Schlüssel hat nachmachen lassen.

In dem Fall muss der VN allerdings nachweisen, dass es auch wirklich so war.

Mein Rat wäre auch: der Hausratversicherung melden und abwarten, was die sagen.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das kann doch zunächst mal die Sorge der Versicherung sein.


ist es eben nicht, denn den nachweis über einen versicherten schaden muss der versicherungsnehmer erbringen.

melden kann mans trotzdem mal der hausratversicherung, die sagen dann was sie brauchen.
_________________
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