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Becksi Interessierter
Anmeldungsdatum: 29.08.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 31.08.05, 08:34 Titel: Fenster Undicht - Welche Hausratversicherung?? |
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Guten tach,
ein folegender Fall beschäftigt mich seit Tagen,
Mieter A bewohnt eine Dachgeschoßwohnung und hat zuer zeit noch keine Hausratversicherung.
Vermieter B wohnt als Hauseigentümer im Erdgeschoß.
Der Schreibtisch incl. PC steht unter ein Schrägfenster,welches beim Regen plötztlich undicht geworden ist.Die tropfenden Regentropfen wanderten genau in den LCD Flachmonitor.Der ist deswegen leider defekt..
Meine Frage lautet:Wer haftet für solche schäden?Die Hausratt Versicherung des Mieters oder Hausrat t-oder Gebäudeversicherung des Vermieters?
Schließlich ist dies ein schaden von Außerhalb..ohne mein Einwirken..
Vielleicht kennt sich jemand mit sowas aus.Für eine Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar.
MFG by Becksi |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 31.08.05, 08:59 Titel: |
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Mit der Hausratversicherung sind auch fremde Sachen (auch die des Vermieters)mitversichert. Versichert sind jedoch , anders als bei der Privathaftpflichtversicherung nur Schäden die verursacht wurden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Glasbruch, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. |
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Meiner-einer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1481 Wohnort: Ostzone
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Verfasst am: 31.08.05, 09:55 Titel: Re: Fenster Undicht - Welche Hausratversicherung?? |
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Becksi hat folgendes geschrieben:: | welches beim Regen plötztlich undicht geworden ist.i |
Sorry, aber das "plötzlich" kann ich mir technisch einfach nicht vorstellen, und ich bin vom Bau. Können Sie das näher erläutern? |
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Becksi Interessierter
Anmeldungsdatum: 29.08.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 31.08.05, 10:20 Titel: |
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Tach,
mit den Wort "plötztlich" ist es schlecht umschrieben worden.
Mieter A wohnt seit 3Jahren in der Dachgeschoßwohnung.Seit dieser Zeit ist der schreibtisch unter den schräg Fenster.
Nie gab es Probleme damit.
Nach einer regenreicher Nacht war der Schreibtisch mit Regenwasser voll gelaufen.Das Fenster war geschlossen.
Regenwasser ist auch in den LCD-Monitor getropft.Dieser ist nun defekt.
Mit div. Schüßeln fängt Mieter A die Regentropfen ab.
Das Fenster wird in 2wochen durch ein neues ersetz.
Wer ersetz aber die Kosten eines neuen Monitors?Mieter A hat keine Hausratversicherrung.Kommt eventuell der Vermieter für diese Kosten auf?
Der Raum ist deswegen nur bedingt nutzbar,auf Mietminderung will Mieter A aber verzichten. |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 31.08.05, 10:21 Titel: |
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Diesen Schaden zahlt weder die Hausrat- noch die Gebäudeversicherung. Bei beiden Versicherungen muss es sich um den Austritt von Leitungswasser handeln.
Regenwasser ist nicht versichert. |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 31.08.05, 10:31 Titel: |
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Schäden an Sachen des Mieters vom Vermieter zu ersetzen, kann im Mietvertrag nicht formularmäßig ausgeschlossen werden. (BGH RE WM 2002, 141) Nach einer Auffassung des LG Frankfurt (WM 84, 214) kann die Schadenersatzpflicht des Vermieters aber durch individuelle Vereinbarung ausgeschlossen werden.Hier wäre zu prüfen in wie weit die Ersatzpflicht des Vermieters welches in seinem Verantwortungsbereich auszulegen ist. |
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Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
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Verfasst am: 31.08.05, 13:26 Titel: |
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Eine Ersatzpflicht durch den VM wäre eher gegeben, wenn der Mangel schon länger bekannt ist und dem VM aufgezeigt wurde, und dieser sich geweigert hätte, zu reagieren. Aber das liegt hier wohl nicht vor.
Aber selbst dann hätte im Rahmen der Schadenreduzierungspflicht der Mieter alles unternehmen müssen, um den Schaden gering zu halten.
Im vorliegenden Fall dürfte der MIeter Pech gehabt haben. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken. |
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Becksi Interessierter
Anmeldungsdatum: 29.08.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 31.08.05, 20:44 Titel: |
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...sieht so aus als wenn ich in diesen Fall pech gehabt habe..
Wundert mich aber schon,das man bei Regenwasser nicht abgesichert ist..wenn z.B. Dachziegel undicht ist..
Nun,in diesen Fall waren die Dach - Metallplatten schon letztes Jahr undicht.Der Vermieter wollte sich drum kümmern,was er wohl nicht getan hat.Und jetzt ist halts mehr passiert als letztes Jahr.
wegen ständiger Montagen habe ich gedacht das der Vermieter den schaden behoben hat-leider Irtumm.
Aber dies ändert alles nicht wegen meinen LCD Monitor..
Dennoch vielen Dank für Eure Hilfe.
Bin jetzt schon schlauer geworden...  |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 31.08.05, 21:39 Titel: |
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Ja, kein Regenwasser nur Leitungswasser, würde für die Zukunft eine Hausrat, mit diversen Optionen mit der Versicherung erörtern.
DerSchaden war letztes Jahr bekannt? Der Mieter hat logisch schriftlich reagiert?
Falls nicht, kann das auch nach hinten losgehen? Hier Stichwort Ophutspflicht !! |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 01.09.05, 07:40 Titel: |
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Rembrandt hat folgendes geschrieben:: | Bei beiden Versicherungen muss es sich um den Austritt von Leitungswasser handeln.
Regenwasser ist nicht versichert. |
Fast richtig, aber nicht ganz.
Schäden durch Regenwasser werden dann als Sturmschaden ersetzt, wenn das Regenwasser durch Gebäudeöffnungen eingedrungen ist, die durch Sturm entstanden sind.
Man müsste also pürfen, ob das Dachfenster durch Sturm beschädigt und undicht wurde, dann käme eine Leistungspflicht des Hausratversicherers in Betracht.
Problematisch könnte allerdings der lange Zeitraum werden: vor einem Jahr wurde das Fenster erstmals undicht, jetzt ist der Schaden eingetreten. Da gibt es zum einen Beweisschwierigkeiten, ob tatsächlich ein Sturmschaden am Fenster bzw. Dach entstanden ist; andererseits hat der Mieter seinen Schreibtisch ein Jahr unter dem bekanntermaßen undichten Dachfenster stehenlassen. Das könnte als grob fahrlässig gewertet werden. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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