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Verfasst am: 01.09.05, 07:10 Titel: nicht zurückgezahlte Kaution wegen Zahlungsunfähigkeit
Hallo, folgender Sachverhalt:
Die Wohnung wurde rechtmässig gekündigt. Nach einen halben Jahr danach wird die Kaution gefordert. Zwei Jahre und mehrere Mahnungen seitens des Mieters später:
Nachdem alle Prozeduren durchgelaufen worden sind, leistet der Vermieter Offenbarungseid auf den Vollstreckungsbescheid.
Meine Frage:
Nach § 551 Abs.3 BGB muss der Vermieter die Kaution getrennt von seinen Vermögen zu Gunsten des Mieters anlegen. Dies wurde offensichtlich nicht getan.
Nach $266 StGB ist es Untreue, wenn fremdes Vermögen missbraucht, also zum Beispiel für seine Zwecke verwendet.
Der Vermieter soll aufgrund dieser Tatsachen beim Staatsanwalt angezeigt werden und damit eine Strafverfolgung in Gang gesetzt wird.
Meine Frage: Kennt jemand ein Urteil wo diesem Umstand Rechnung getragen worden ist? Bitte postet das mal jemand.. es ist nicht einzusehen, dass jemand, der dutzende Häuser besitzt, gutes Einkommen bezieht, sich seinen Verpflichtungen in solcher Art entziehen kann.
Zuletzt bearbeitet von das70erjahr am 01.09.05, 07:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
Verfasst am: 01.09.05, 07:19 Titel: Re: nicht zurückgezahlte Kaution wegen Zahlungsunfähigkeit
das70erjahr hat folgendes geschrieben::
Meine Frage: Kennt jemand ein Urteil wo diesem Umstand Rechnung getragen worden ist? Bitte postet das mal jemand.. es ist nicht einzusehen, dass jemand, der dutzende Häuser besitzt, gutes Einkommen bezieht, sich seinen Verpflichtungen in solcher Art entziehen kann.
Und wie kann er einen Offenbarungseid leisten? Dann wird da wohl nichts mehr zu holen sein? Hinten anstellen für so ca. 30 Jahre?
Verfasst am: 01.09.05, 07:24 Titel: Re: nicht zurückgezahlte Kaution wegen Zahlungsunfähigkeit
Werner hat folgendes geschrieben::
das70erjahr hat folgendes geschrieben::
Meine Frage: Kennt jemand ein Urteil wo diesem Umstand Rechnung getragen worden ist? Bitte postet das mal jemand.. es ist nicht einzusehen, dass jemand, der dutzende Häuser besitzt, gutes Einkommen bezieht, sich seinen Verpflichtungen in solcher Art entziehen kann.
Und wie kann er einen Offenbarungseid leisten? Dann wird da wohl nichts mehr zu holen sein? Hinten anstellen für so ca. 30 Jahre?
Das frage ich mich auch.
Aber darum gehts jetzt nicht. Es gibt Urteile die diesen Sachstand als Untreue verurteilt haben. Bitte,wenn jemand eins weiß hier posten, alle anderen, es ist mir bekannt, dass zivilrechtlich der Mieter hinten ansteht. Es geht um Genugtuung und auch darum, dass der Vermieter da wenigstens mal was merkt von einer anderen Seite. Es ist immer leicht sich hinzustellen, ich kann nicht bezahlen, aber das andere für das Geld auch arbeiten müssen, dazu sind solcher Art Typen zu arrogant und egoistisch.
Verfasst am: 01.09.05, 09:16 Titel: Re: nicht zurückgezahlte Kaution wegen Zahlungsunfähigkeit
das70erjahr hat folgendes geschrieben::
Es geht um Genugtuung und auch darum, dass der Vermieter da wenigstens mal was merkt von einer anderen Seite. Es ist immer leicht sich hinzustellen, ich kann nicht bezahlen, aber das andere für das Geld auch arbeiten müssen, dazu sind solcher Art Typen zu arrogant und egoistisch.
Schon mal darüber nachgedacht, aus welchen Gründen der angeblich so reiche Vermeiter zahlungsunfähig wurde? Vielleicht aus der Arroganz und dem Egoismus vieler Mieter, die Mietzahlungen für Geldverschwendung halten?
Verfasst am: 01.09.05, 09:29 Titel: Re: nicht zurückgezahlte Kaution wegen Zahlungsunfähigkeit
RM hat folgendes geschrieben::
das70erjahr hat folgendes geschrieben::
Es geht um Genugtuung und auch darum, dass der Vermieter da wenigstens mal was merkt von einer anderen Seite. Es ist immer leicht sich hinzustellen, ich kann nicht bezahlen, aber das andere für das Geld auch arbeiten müssen, dazu sind solcher Art Typen zu arrogant und egoistisch.
Schon mal darüber nachgedacht, aus welchen Gründen der angeblich so reiche Vermeiter zahlungsunfähig wurde? Vielleicht aus der Arroganz und dem Egoismus vieler Mieter, die Mietzahlungen für Geldverschwendung halten?
Der Mieter welche seine Miete pünktlich zahlt kann nichts dafür, dass andere dies nicht tun. Da muss sich der Vermieter bei diesen Mieter schadlos halten und nicht bei Anderen. Es geht um den Sachverhalt, dass der Vermieter die Kaution des Mieters für eigene Zwecke ohne Einwilligung des Mieters verwendet hat und damit gegen geltendes Recht (§551 Abs. 3 BGB) verstossen hat. Es ist zu vermuten, dass dies den Straftatbestand der Untreue (§266 StGB) erfüllt. Nochmal mein Aufruf: Wer kennt ein Urteil in dem oben angesprochen Sachverhalt.
PS: Der Vermieter ist um vielfaches Vermögender als der hier angesprochene Mieter......
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