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Bevollmächtigung; wieso zwei Arten?

 
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Matthias1
Gast





BeitragVerfasst am: 21.10.04, 13:03    Titel: Bevollmächtigung; wieso zwei Arten? Antworten mit Zitat

Mal eine Frage:

Bei Anwaltsschreiben, die Firmen, etc. vertreten, steht am Anfang, dass es "anwaltlich versichert wird", dass sie XY vertreten.

Wozu braucht man denn noch dazu die Vollmachten?
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goldaktie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 21.10.04, 19:44    Titel: Nachweis der Vollmacht Antworten mit Zitat

Du hast zwei Möglichkeiten. Entweder, Du glaubst der anwaltlichen Versicherung der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung. Oder nicht.

Sofern Du Dich zur Sache einläßt, ist das i.d.R. unschädlich.

Spätestens aber dann, wenn Du Willenserklärungen abgeben sollst, die für Dich eine Verflichtung (z.B. zu einer Zahlung) mit sich bringen oder wenn Du selbst Zahlung leisten willst, solltest Du Dir die Vollmacht in Kopie vorlegen lassen. Insbesondere bei Zahlungen an das Anwaltsbüro ist das wichtig. Wenn Du an jemanden gezahlt hast, der nicht zum Geldempfang ausdrücklich bevollmächtigt war, dann kann derjenige, für den das Geld eigentlich bestimmt war, weiter Zahlung von Dir verlangen...
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