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Verfasst am: 21.10.04, 19:44 Titel: Nachweis der Vollmacht
Du hast zwei Möglichkeiten. Entweder, Du glaubst der anwaltlichen Versicherung der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung. Oder nicht.
Sofern Du Dich zur Sache einläßt, ist das i.d.R. unschädlich.
Spätestens aber dann, wenn Du Willenserklärungen abgeben sollst, die für Dich eine Verflichtung (z.B. zu einer Zahlung) mit sich bringen oder wenn Du selbst Zahlung leisten willst, solltest Du Dir die Vollmacht in Kopie vorlegen lassen. Insbesondere bei Zahlungen an das Anwaltsbüro ist das wichtig. Wenn Du an jemanden gezahlt hast, der nicht zum Geldempfang ausdrücklich bevollmächtigt war, dann kann derjenige, für den das Geld eigentlich bestimmt war, weiter Zahlung von Dir verlangen...
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