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Abmahnung an LTD oder Privatadressen der Gesellschafter?

 
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maja mai
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 20.08.05, 15:39    Titel: Abmahnung an LTD oder Privatadressen der Gesellschafter? Antworten mit Zitat

Die beiden Direktoren einer LTD in England, die in Europa , aber nicht in Deutschland tätig ist , bekamen eine Abmahnung.
Beide Gesellschafter wohnen in Deutschland. Die Abmahnung wurde zugestellt und wir erhoben Widerspruch.
Dann wurden die Anteile des einen Gesellschafters voll auf den anderen überschrieben.
Mitlerweile hörten wir nichts mehr von der Angelegenheit und betrachteten diese als erledigt.
Heute kommt ein Kostenfestsetzungsbeschluss nach erfolgtem angeblichen Versäumnisurteil ins Haus an die Privatatdresse des Gesellschafters zugestellt.
Das Versäumnisurteil hat Niemand von uns gesehen oder bekommen.
Was können wir tun?
muss man nicht klagen am Ort, wo der Sitz der Gesellschaft eingetragen ist, also in Birmingham??? Idee
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Pirate
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ist das so eine Konstruktion mit Strohmann-GF in England und Gesellschaftern, die mit Generalvollmachten tätig werden?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 14:13    Titel: Re: Abmahnung an LTD oder Privatadressen der Gesellschafter? Antworten mit Zitat

Klingt fast so.

maja mai hat folgendes geschrieben::
muss man nicht klagen am Ort, wo der Sitz der Gesellschaft eingetragen ist, also in Birmingham???


Dazu müßte man wissen, wer weswegen gegen wen worauf geklagt hat. So pauschal kann man den Gerichtsstand nicht bestimmen.

Da Gerichte schon von Amts wegen ihre Zuständigkeit prüfen, dürfte da aber alles korrekt abgelaufen sein.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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maja mai
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

hier gibt es nichts mit strohmännern, die Firma soll nie in Deutschland tätig werden .
Wie kann es möglich sein, nichts von einer Klage zu wissen und aber den Kostenfeststzungsbeschluss zu bekommen
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Für Ihre Frage sind Ihre Schilderungen viel zu unpräzise.
Welchem Geschäftsführer wurde wann was zugestellt und was nicht, wer wurde verklagt etc.
Ich kann mir aus dem Stegreif ein Dutzend Konstellationen vorstellen, in denen so etwas passiert, Stichworte Gesamtschuldner und nur einer verklagt, Umzug ohne Nachsendeantrag, etc. pipapo.
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