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Drei Fragen habe ich welche aus einer Geschichte resultieren die mir letzte Woche passiert ist:
Mit einer Mitfahrgelegenheit bin ich von Berlin nach Hessen gefahren. Auf der Autobahn in Thüringen wurden wir von einem "zivilen" Polizeiwagen auf den nächsten Rastplatz gebeten. Da der Fahrer unauffällig gefahren ist (weder zu schnell noch schlangenlinien oder sonstiges) gab es offenbar keinen Verdachtsmoment. Darüberhinaus fragte ich einen der Beamten ob es sich einfach um eine Stichprobenkontrolle handele was dieser bejahte. Dort erfolgte zunächst eine Kontrolle der Personalien und schließlich eine Durchsuchung des Autos und unserer Taschen. Dummerweise hatte der Fahrer 1,7 Gramm und ich 0,9 Gramm Cannabis dabei. Wir mussten zum nächsten Revier mitfahren, wo dann Fingerabdrücke genommen und Fotos gemacht wurden. Höchst wahrscheinlich wird die Anzeige sowieso wegen Geringfügigkeit fallengelassen, aber trotzdem ärgere ich mich immer mehr über diese Geschichte.
Meine Fragen sind:
1. Kann die Polizei wirklich einfach verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen?
Das Personalien überprüft werden können weiß ich. Aber darf die Polizei auch Leibesvisitationen (also Klamotten durchsuchen & abtasten) usw. ohne Verdacht durchführen? (Das kann in einem Rechtsstaat doch nicht sein?!)
2. Ist es nicht etwas unverhältnismäßig bei einer gefundenen Cannabismenge von 0,9 Gramm Fingerabdrücke zu nehmen?
3. Kann ich mich jetzt im Nachhinein dagegen wehren? Oder macht das keinen Sinn?
Bei mir ist im Leben noch nie der Inhalt des Autos oder von Taschen kontrolliert worden. Wenn das bei Ihnen der Fall war und prompt bei Fahrer und Beifahrer Cannabis gefunden wurde, so vermute ich einfach mal, dass einer von beiden bereits im Visier der Polizei war, das heißt, ein Verdacht bestand.
Die Polizisten bekommen mit der Zeit einfach einen "Riecher" für Leute die Drogen dabei haben könnten. Zwei Männer im Fahrzeug, noch relativ jung, lange Haare, vielleicht noch Rasterlocken und das in der Nähe der holländischen Grenze, da wird man hundertprozentig angehalten...
Ich werdet euch schon irgendwie verdächtig gemacht haben, und dann haben die Polizisten sich gedacht, die schauen wir uns mal genauer an. Vielleicht haben sie dann noch gemerkt, dass ihr nervös wurdet, und dann die Fahrzeugdurchsuchung.
Ist alles rechtmäßig soweit... Das beste ist natürlich, man hat garnicht erst so ein Zeug dabei!
Meine Fragen sind:
1. Kann die Polizei wirklich einfach verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen?
Das Personalien überprüft werden können weiß ich. Aber darf die Polizei auch Leibesvisitationen (also Klamotten durchsuchen & abtasten) usw. ohne Verdacht durchführen? (Das kann in einem Rechtsstaat doch nicht sein?!)
2. Ist es nicht etwas unverhältnismäßig bei einer gefundenen Cannabismenge von 0,9 Gramm Fingerabdrücke zu nehmen?
3. Kann ich mich jetzt im Nachhinein dagegen wehren? Oder macht das keinen Sinn?
1. Wenn sie nach dem Polizeigesetz des betreffenden Bundeslandes dazu ermächtigt ist, ja. Auch in einem Rechtsstaat.
2. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (dazu zählt der Besitz von Cannabis) sind Straftaten. Eine erkennungsdienstliche Behandlung ist demnach legal.
3. Der Beschwerdeweg steht natürlich offen, Sinn macht eine Beschwerde allerdings kaum bis nicht.
Ging doch insgesamt noch glimpflich ab, ohne weitere Kontrolle auf Konsum...
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