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Probleme bei Sicherheitsüberprüfung

 
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Jonas_der_II
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 00:03    Titel: Probleme bei Sicherheitsüberprüfung Antworten mit Zitat

Hallo sehr geehrte Expertinnen und Experten,

ich bin Inhaber einens Luftfahrerscheines mit der Berechtigung für TMG und werde vermutlich demnächst die höfliche Einladung zum ausfüllen der Anmeldung zur Sicherheitsüberprüfung erhalten.

Ich wurde vor geraumer Zeit mit dem Auto unter Einfluß von THC aufgehalten, ich bekam vier Punkte einen Monat Fahrverbot und musste die MPU machen.
Der Führerschein wurde mir nicht entzogen und da es ein eimaliger Ausrutscher war habe ich auch die MPU mit Bravur bestanden, es wurde mir von Verkehrsphychologischer Sicht bescheinigt das weder zu erwarten ist das ich noch einmal ein Kraftfahrzeug im berauschten Zustand führen werde, noch das zu erwarten ist das ich mich noch einmal mit illegalen Substanzen berauschen werde, dies entspricht auch der Wahrheit.

Da die Menge in meinem Blut mit der ich aufgehalten wurde so gering war das nach aktueller Rechtslage werder die vier Punkte noch den Monat Fahrverbot bekommen hätte, habe ich beim Antrag auf eine Zusatzausbildung beim Luftfahrtamt diese Punkte nicht angegeben.


Ich befürchte nun das ich meinen Luftfahrerschein in naher Zukunft vergessen kann, wenn die Sicherheitsüberprüfung erfolgt ist, eine Unzuverlässigkeit meiner Person begründet sich nicht nut durch diese Trunkenheitsfahrt sondern auch noch durch das falsche Ausfüllen des Formblattes?

Habe ich irgendwelche Chancen den Schein zu behalten, gibt es etwas was ich tun kann?

Hätte im Falle eines Entzuges eine Klage irgendeine Aussicht auf erfolg?

Fliegen ist meine absolute Leidenschaft und ich würde sonst etwas tun, jede erdenkliche Untersuchung über mich ergehen lassen die notwendig ist den Schein zu behalten. Ich trinke so gut wie gar keinen Alkohol nie wenn ich fahren muss und beim fliegen schon 4X nicht, zu illegalen Drogen habe ich wenn überhaupt noch noch im Fernseher Konntakt.

Besteht nicht bei Zweifeln der Eignung des Bewerbers die Möglichkeit für den Bewerber diese Zweifel auszuräumen?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Jonas_der_II
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ATCler
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 333
Wohnort: Berg

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jonas,

Zitat:
Da die Menge in meinem Blut mit der ich aufgehalten wurde so gering war das nach aktueller Rechtslage werder die vier Punkte noch den Monat Fahrverbot bekommen hätte, habe ich beim Antrag auf eine Zusatzausbildung beim Luftfahrtamt diese Punkte nicht angegeben.

Genau dieser genannte Punkt macht dir jetzt Probleme!
Bevor noch mehr anbrennt würde ich dringend empfehlen, dem Luftamjt reinen Wein einzuschenken und darüber zu reden.

Bitte vergessen sie nicht, dass das Luftamt einen Ermessensspielraum hat.
Des weiteren sind die Entscheidungen hinsichtlich dem (vorübergehenenden) Entzug der Lizenz in der Regel an die Entscheidung im Straßenverkehr gekoppelt. Das heißt, wenn sie die MPU etc. bestanden haben und Sie auch weiterhin ihren Führerschein erhalten, wird auch die Fluglizenz (normalerweise) nicht eingezogen.

Sie sollten so etwas aber nicht verschweigen (Falschaussage)!
_________________
Grüße,
Thomas

Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
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cheffire
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.07.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Ravensburg

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 12:28    Titel: Re: Probleme bei Sicherheitsüberprüfung Antworten mit Zitat

Jonas_der_II hat folgendes geschrieben::
Hallo sehr geehrte Expertinnen und Experten,

ich bin Inhaber einens Luftfahrerscheines mit der Berechtigung für TMG und werde vermutlich demnächst die höfliche Einladung zum ausfüllen der Anmeldung zur Sicherheitsüberprüfung erhalten.

Ich wurde vor geraumer Zeit mit dem Auto unter Einfluß von THC aufgehalten, ich bekam vier Punkte einen Monat Fahrverbot und musste die MPU machen.
Der Führerschein wurde mir nicht entzogen und da es ein eimaliger Ausrutscher war habe ich auch die MPU mit Bravur bestanden, es wurde mir von Verkehrsphychologischer Sicht bescheinigt das weder zu erwarten ist das ich noch einmal ein Kraftfahrzeug im berauschten Zustand führen werde, noch das zu erwarten ist das ich mich noch einmal mit illegalen Substanzen berauschen werde, dies entspricht auch der Wahrheit.

Da die Menge in meinem Blut mit der ich aufgehalten wurde so gering war das nach aktueller Rechtslage werder die vier Punkte noch den Monat Fahrverbot bekommen hätte, habe ich beim Antrag auf eine Zusatzausbildung beim Luftfahrtamt diese Punkte nicht angegeben.


Ich befürchte nun das ich meinen Luftfahrerschein in naher Zukunft vergessen kann, wenn die Sicherheitsüberprüfung erfolgt ist, eine Unzuverlässigkeit meiner Person begründet sich nicht nut durch diese Trunkenheitsfahrt sondern auch noch durch das falsche Ausfüllen des Formblattes?

Habe ich irgendwelche Chancen den Schein zu behalten, gibt es etwas was ich tun kann?

Hätte im Falle eines Entzuges eine Klage irgendeine Aussicht auf erfolg?

Fliegen ist meine absolute Leidenschaft und ich würde sonst etwas tun, jede erdenkliche Untersuchung über mich ergehen lassen die notwendig ist den Schein zu behalten. Ich trinke so gut wie gar keinen Alkohol nie wenn ich fahren muss und beim fliegen schon 4X nicht, zu illegalen Drogen habe ich wenn überhaupt noch noch im Fernseher Konntakt.

Besteht nicht bei Zweifeln der Eignung des Bewerbers die Möglichkeit für den Bewerber diese Zweifel auszuräumen?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Jonas_der_II



Ich denke da hast du ein richtig großes Problem. Denn wer Drogen nimmt handelt auch damit, so denkt die Behörde jedenfalls. Es war ein Fehler dies nicht anzugeben. Mein Rat ist so schnell wie möglich sich mit der Zuständigen Behörde in Verbindung setzten und die Sachlage schildern sonst hat du evtl. bis 10 Jahren Wartezeit bis du wieder einen Antrag stellen kannst.

Gruß
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Jonas_der_II
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 29.10.05, 00:36    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Antwortenden,

vielen Dank für Ihre wohlgesonnenen und kompetenten Ratschläge!

Ich habe mir einen im Fache des Luftrechts sehr versierten Anwalt genommen und diesen den Sachverhalt ausführlich dargelegt, dieser hat mir im Ganzen das gleiche geraten wie Sie mir es geraten haben und einige weitere Dinge rücksichtsvoll zu behandeln gewusst an die ich nicht zu gedenken in der Lage gewesen wäre.

Die Behörde hat meine MPU bei der Führerscheinstelle angefordert und diese überprüft, nach der abschließenden weiteren Überprüfung und Beurteilung nach §7 LuftSig wurde ich für zuverlässig befunden.

Ich kann überhaupt nicht in Worte fassen welche Erleichterung mir das positive Schreiben des Luftamtes verschafft hat, in den Tagen des Bangens bin ich jedes mal mit einem bösen Gefühl, es könnte das letzte mal sein das ich nun in das Flugzeug steigen darf abgeflogen.

Nun kann ich mich wieder völlg frei und unbeschwert, dem wie ich finde, schönsten Hobby der Welt hingeben.

Mit den besten Grüßen und allen guten Wünschen empfielt sich

Jonas_der_II
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