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Verfassungsbeschwerde

 
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poing
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 10:22    Titel: Verfassungsbeschwerde Antworten mit Zitat

Wenn der Richter in einer mündlichen Verhandlung Beweismittel nicht oder unzureichend würdigt (Gutachten), daraufhin ein Urteil erlässt und Rechtsmittel für unzulässig erklärt - hat eine Verfassungsbeschwerde aussicht auf Erfolg Frage Hilfe!
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Möglicherweise ja, möglicherweise nein.

Das BVerG ist keine Superrevisionsinstanz, es müssen spezifisch verfassungsrechtlich relevante Positionen berührt sein.

In der PRaxis kommt zudem das Problem hinzu, dass es eine sehr starke Anzahl von Beschwereführern gibt, die lediglich glauben man habe Ihnen Unrecht getan. Aus welchen Gründen auch immer - wobei oft Uneinsichtigkeit für den Sinn des angewandten Gesetze und die Interessen und Bedürfnisse anderer Menschen Vordergrund steht.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 10:42    Titel: Re: Verfassungsbeschwerde Antworten mit Zitat

poing hat folgendes geschrieben::
Wenn der Richter in einer mündlichen Verhandlung Beweismittel nicht oder unzureichend würdigt (Gutachten), daraufhin ein Urteil erlässt und Rechtsmittel für unzulässig erklärt - hat eine Verfassungsbeschwerde aussicht auf Erfolg Frage Hilfe!

Wenn es sich - wofür nach der Fragestellung einiges spricht - ein nicht rechtsmittelfähiges Zivilurteil handelt, kann man beim Amtsgericht eine Gehörsrüge einlegen (§ 321a ZPO). Eine Verfassungsbeschwerde ist unzulässig.
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Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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poing
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

die sache war in der ersten instanz vor dem amtsgericht und ist aufgrund einer erfolgten rechtsbeschwerde direkt an ein olg verwiesen worden. dies hat dann keine weiteren rechtsmittel zugelassen. wäre hier der 321a ZPO noch möglich?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso sind Sie denn der Überzeugung, dass nach anscheinend zweimaliger Überprüfung Ihre Meinung richtiger ist, als die der Richter?
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit dem OLG hätten Sie auch gleich sagen können.
Dann dürfte eine Gehörsrüge nicht zulässig sein. Des weiteren ist q.c. zuzustimmen.
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Gruß
Vormundschaftsrichter


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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Verfassungsbeschwerde hilft nur bei einem materiellen Verfassungsverstoß, wie bereits erwähnt. Ein bloßes "der Richter hat meinem Beweismittel nicht die Beweiskraft zugesprochen, die ich darin sehe", genügt nicht. Man muß also zunächst mal differenzieren zwischen einer echten Verweigerung rechtlichen Gehörs und einer Ausübung des Rechts der freien Beweiswürdigung seitens des Gerichts. Das BVerfG prüft also allenfalls formelle, keinesfalls aber inhaltliche Aspekte des Beweiswürdigungsverfahrens, da es keine Instanz des ordentlichen Rechtswegs ist (und einen Mißbrauch als solche auch nicht sonderlich mag).
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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