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Vermieter will gekaufte Fliesen nicht
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J.Brewko
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 15:24    Titel: Vermieter will gekaufte Fliesen nicht Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ein Ehepaar bekommt nach 25 Jahren nun das Badezimmer neu, mit Wanne, Toilette und Fliesen. Das Paar verständigten sich mit der Verwalterin, dass auf dem Boden die gleichen Fliesen zu legen seien wie im angrenzenden Flur. Für die Wände schlug sie die Standartfliese weiß vor. Zudem sollte es nur eine Fliese eines bestimmten Händlers sein, da er mit dem Installateur zusammenarbeitet. Als das Paar nun bei dem Fliesenhandel vorbei schauten und nicht begeistert über die Standartfliese waren, da diese unmöglich zu einem Terrakottaboden passt, sagte ihnen der Fliesenleger der dann auch bei den selben fliesen sollte, mit der Verwalterin hätte er ausgemacht, das Paar sollten sich Fliesen aussuchen wo es wollte, diese dann abstellen und er würde die dann schon legen. Nun ist bei dem Paar im Bad alles raus, die Fliesen sind da, nur der Fliesenleger (vielmehr sein Chef) will die Fliesen nicht legen. Er würde nur die Standartfliese aus seinem eigenen Handel legen. Die ausgesuchte wäre minderwertig. Eine andere aus dem Bestand als die Standartfliese dürfen das Paar sich auch nicht aussuchen! Die Verwalterin sagt jetzt, es gäbe halt nur Standardfliese, das Paar solle die Fliesen zurückgeben. Ganz davon abgesehen, dass das Paar sich das ganze Bad verunstalten (Die Tochter als Innenarchitektin ärgert sich schwarz), waren die Fliesen reduziert und wohl von einer Rückgabe ausgeschlossen.
Was kann man nun tun???
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FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Der Titel des Thread lautet "VERMIETER will nicht", sie schreiben aber immer "VERWALTER will nicht". Evtl überstimmt der Besitzer ja den Verwalter, fragen kostet nichts.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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J.Brewko
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 05:59    Titel: Antworten mit Zitat

Gutem Morgen, dem Vermieter ist leider alles ziemlich egal und gibt der Verwalterin freie Hand und möchte nicht kontaktiert werden!
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

J.Brewko hat folgendes geschrieben::
Gutem Morgen, dem Vermieter ist leider alles ziemlich egal und gibt der Verwalterin freie Hand und möchte nicht kontaktiert werden!


Verständlich!
Genau aus diesem Grund beauftragt man schließlich einen Verwalter.
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J.Brewko
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Das bringt mich jetzt wahnsinnig weiter Weinen
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

J.Brewko hat folgendes geschrieben::
Das bringt mich jetzt wahnsinnig weiter Weinen


Das könnte mit daran liegen, dass Wunschträume hier im Forum nicht erfüllt werden können.
Lt. Sachverhalt hat der Vermieter weder selbst noch durch seinen Bevollmächtigten eine Zusage zum Einbau beliebiger Fliesen gemacht. Die Auswahl der Wandfliesen wurde sogar ausdrücklich auf eine "Standartfliese" begrenzt. Andere Zusagen wurden offensichtlich nicht gemacht. Weder irgendein Beschäftigter einer Fliesenlegerfirma noch deren Inhaber sind Vertragspartner des Mieters. Wenn der Mieter auf Grund von Gesprächen mit (unbeteiligten) Dritten irgendwelche Materialien kauft, kann er für seine eigene Dummheit kaum den Vermieter verantwortlich machen.

Was würde der Fragesteller denn wohl sagen, wenn ich zusammen mit dem ersten Passanten, der mir auf der Straße begegnet, beschließen würde, dass der Fragesteller mir 1000 € zu zahlen hat? Alternativ und damit es leichter zu begreifen ist, könnte man den ersten Passanten auch gegen einen Bekannten des Fragestellers austauschen.
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J.Brewko
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 06:14    Titel: Antworten mit Zitat

Na das ist doch mal ne Antwort Lachen

Ich wollte hier auch keine Wunder, sondern hören, wie die Lage ist, ausserdem finde ich es schade, abfällig über Menschen zu reden, die weniger Ahnung haben!
Ich habe dann wohl dieses Forum falsch verstanden. Wenn sich nur Leute austauschen die sich auskennen, bin ich wohl falsch hier!

Ich für meinen Teil würde nicht abfällig über Menschen reden, die vielleicht keine Messestände entwerfen können, und mich um Rat fragen würden Winken
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Schickse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Aus dem Sachverhalt wird nicht ganz klar, wer den Spass denn nun eigentlich bezahlt. Bezahlt der Vermieter allein, entscheidet er auch allein, welche Fliese verlegt wird. Beteiligt er sich an den Kosten, hat der Mieter zumindest ein MItspracherecht.

Nun ist es sicher richtig, dass der Mieter der Aussage des Fliesenlegerangestellten hinsichtlich der Fliesen nicht ohne Rücksprache mit dem Verwalter hätte vertrauen dürfen. Aber auch der Fliesenlegermeister, der sein Geld nicht zuletzt durch den Verkauf der Fliesen verdient, muss Aussagen seiner Angestellten gegen sich gelten lassen. Einfach "April, April" rufen, wenn das Kind im Brunnen liegt, kanns dann auch nicht sein.

Also nochmal, wer hat was in Auftrag gegeben und wer bezahlt was?
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Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

ärger dich net über manch Deppen hier - es gibt manchmal auch echte Hilfe ;o))

Es fehlt wirklich die Informationen wer den Spass bezahlt, aber auch wenn der Vermieter bezahlt und der Verwalter sich halt um alles kümmert ist der Vorgang hier sicher nicht korrekt.
Hast du denn Zeugen, daß der Angestellt dir freie Auswahl erlaubt hat???

Gruß

Bernd
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J.Brewko
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Berni210,

schön, dass es auch nette Leute gibt!
Mittlerer Weile haben sich meine Eltern (um die geht es hier) beschwatzen lassen, die roten Bodenfliesen und die weißen Wandfliesen zu nehmen. Die haben den Ärger satt und resigniert! Der Fliesenleger will also loslegen, aber leider ist dem ach so tollen Installatuer gestern aufgefallen, dass nachdem er jetzt 1 1/2 Wochen alles rausgerissen hat, er die neue Badewanne erst noch bestellen muss. Zitat: "auf ein zwei Tage kommt es nun auch nicht an". Zumal ursprünglich nur 5 Tage für den Umbau angestzt waren. Wie lange ist nun ein Umbau eines Bades zumutbar?
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Naja wenn man Zeugen hat nützt das erstmal auch nichts. Da der Angestellte nunmal nix zu melden hat. Es kann aber sein das man evtl. einen Schadensersatzanspruch gegen den Angestellten konstruieren kann mit dem Zeugen.
Ansonsten kann man sich mal wieder nur RMs Ausführungen anschließen.
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J.Brewko
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Schickse,

Sorry, hatte deinen Beitrag überlesen Verlegen

Meine Eltern müssen ab jetzt 50€ Miete mehr zahlen für das renovierte Bad.
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Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

wenn es eine Renovierung war müssen deine Eltern keinen Pfennig mehr bezahlen! Selbst wenn es eine Modernisierung war hätte eine entsprechende Mieterhöhung frist- und formgerecht angekündigt werden müssen!

Ausnahme ist natürlich wenn deine Eltern ein neues Badezimmer gewollt haben obwohl das alte noch OK war - naja, dann wären sie aber wirklich ziemlich ... gewesen wenn sie sich vom verwalter die Fliesen vorschrieben lassen ;o))

Gruß

Bernd
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Catlady
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.07.2005
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ne Mieterhöhrung muss doch 3 Monate vorher angekündigt werden, damit man vor Inkrafttreten dieser noch kündigen kann.
Soweit ich weiss darf sie auch einen bestimmten Prozentsatz der Miete (3%???) innerhalb von 5 Jahren nicht überschreiten
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Catlady hat folgendes geschrieben::
Soweit ich weiss darf sie auch einen bestimmten Prozentsatz der Miete (3%???) innerhalb von 5 Jahren nicht überschreiten


Soweit ist es zum Glück dann doch noch nicht Winken
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