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Krankenversicherung

 
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Frau Broich
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 15:00    Titel: Krankenversicherung Antworten mit Zitat

Guten Tag!

Ich bin mir nicht sicher, ob ich auf diesen Seiten richtig bin. Bei einer längeren Suche nach Infos im Netz bin jedenfalls ich hier gelandet. Also versuche ich es einfach mal.

Ab Oktober bin ich (32 Jahre) wieder Schülerin ohne Einkommen, muß aber eine Krankenversicherung haben. Meine schlichte Frage ist nun, welche Kasse ist günstig, so daß ich es mir leisten kann?

Sie, als Studenten (oder ehemalige?), können mir in dieser Sache sicherlich ein paar gute Tipps geben.


Gruß von Frau Broich.
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BartS
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Bei mir stellt sich genau dieselbe Frage. Hat jemand einen Tipp?
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Frau Broich
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich war bei meiner langjährigen Kasse (AOK) und die teilten mir mit, daß man ab 30 keine Vergünstigungen mehr bekommt. Wenn man U30 ist, steht einem ein sog. Schüler-/Studententarif zu, der die Hälfte kostet=ca 57,- Euro!
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Für Schüler an Fachschulen und Berufsfachschulen, die nicht gleichzeitig als Arbeitnehmer versicherungspflichtig sind, gilt der Studententarif ohne Altersgrenze.
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Frau Broich
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Aber nicht bei der AOK! Es kann ja sein, daß es verschieden ist. Auf den diversen HP`s hab ich nichts konkretes gefunden.
Bei welchen Kassen gibt es das denn z.B.?
Ich bin kein Arbeitnehmer, aber eigentlich Lehrling, denn ich mach eine Ausbildung zur Physiotherapeutin. Der Beruf fällt bestimmt wieder aus irgendwelchen Gründen raus...?
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Das gilt bei allen Krankenkassen, aber es muß eben eine Berufsfachschule oder eine Fachschule sein, und der Schüler darf nicht gegen Vergütung beschäftigt sein (deshalb fallen z.B. die Berufsfachschulen für Krankenpflege heraus, weil diese Schüler gleichzeitig ein Gehalt bekommen und somit schon als Beschäftigte versichert sind).

Wenn's der AOK-Mitarbeiter nicht kennt, soll er in § 240 Abs. 4 Satz 4 SGB V nachsehen.
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Frau Broich
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bekomme kein Gehalt. Im Gegenteil, ich muß die Ausbildung bezahlen!Allerdings weiß ich nicht die genaue Bezeichnung der Schule. Die Frau bei der AOK hatte auf meiner Frage hin, ob ich diesen Tarif bekomme, jemanden angerufen. Es ist aber möglich, daß diese Person vielleicht was übersehen hat *hoff*

Ich werde da auf jeden Fall noch mal nachfragen.

Vielen Dank für die Info!
Grüße von der Frau Broich Sehr glücklich
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