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in kürze soll person A eine 6 wöchige stationäre therapie beginnen. da person A beamter bei einer komune bin, ist er zu 50% privat krankenversichert und zu 50% über die beihilfe abgesichert.
die krankenversicherung zahlt aber nur für 30 tage.
heisst dies, dass A wohl einen teil aus eigener kasse zahlen muss???
heisst dies, dass A wohl einen teil aus eigener kasse zahlen muss???
Eindeutig ja, zumindest was die KV betrifft. Die Beihilfestelle könnte jedoch für die vollen 42 Tage (anteilsmäßig) aufkommen. Sind in der KV stationäre Rehamaßnahmen auf 30 Tage begrenzt, gibt es keine andere Möglichkeit. Es sei denn, dass für eine psychosomatische Rehamaßnahme etwas anderes vereinbart wurde.
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