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Verfasst am: 05.09.05, 17:14 Titel: lärm durch neue bar gegenüber
Folgendes "theoretische Problem":
X wohnt in einer mietwohnung an einer tagsüber leicht überdurchschnittlich befahrenen straße nahe des stadtzentrums.
Während des letzten winters eröffnet im haus *direkt gegenüber* die relativ große bar Y - soweit so gut.
Während des sommers nun öffnet diese bar jedoch ab 20.00 uhr ihre komplette, bis zum boden reichende fensterfront, wann immer die temperatur es zulässt, und lässt wummernde discomusik ertönen - mindestens bis 00.00 uhr, häufig aber auch bis 1 oder 2 uhr nachts.
Zudem kommt es vor der bar praktisch jeden abend bis in die tiefe nacht (+/- 3.30 uhr) zu lautstarken unterhaltungen oder auseinandersetzungen von cliquen auf dem bürgersteig *vor* der bar - bei denen zusätzlich lautstarke musik aus stehenden aber den motor laufenden autos ertönt.
Kurzum: eine nachtruhe ist kaum möglich, mit gekipptem fenster schon gar nicht. Selbst fernsehen wird zur qual.
Der vermieter von X ist ein freund, von daher ist druck gegen diesen, damit er etwas unternimmt, kein probates mittel.
Andere mieter ringsum fühlen sich zwar auch gestört, haben aber -auch weil sie ausländer sind- diffuse hemmungen, sich an polizei/ordungsamt zu wenden (und im haus der bar sind sonst nur büros...).
Womit wir bei der frage wären: wer ist hier zuständig?
Und bestehen überhaupt chancen, gegen die belästigungen vorzugehen?
Wer ist z.B. für den krach direkt *vor* der bar zuständig? Der barbetreiber?
Danke für auskünfte!
PS: versuche, selbst telefonisch mit der bar kontakt aufzunehmen scheiterten an offenbar ausgehängtem telefon - und sich persönlich in dem von latent aggressiven personen besuchten lokal in einen konflikt zu begeben, steht außer frage...
Unser Ordnungsamt hat einen Bürgerservice, der sich um sowas kümmert. Kommt es dann des Öfteren zu begründeten Beschwerden, geht's an die Konzession. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Das Gewerbeaufsichtsamt führt - aber nur, wenn Beschwerden vorliegen - Lärmmessungen durch. Tagsüber sind die Messungen großzügig, weil der Lärm gemittelt wird, d.h. der Schallwert einer zugeknallten Autotür und eines Kavaliersstarts mit quietschenden Reifen verteilt sich auf den ganzen Tag und fällt nicht ins Gewicht.
Nachts jedoch wird anders gemessen. Da zählt jeder einzelne Ausschlag am Messgerät mit dem gemessenen Höchstwert. Die Leute von der Gewerbeaufsicht nehmen die Sache ernst - aber eben erst nachdem Beschwerden eingehen. Von selbst kommt da niemand zum Kontrollieren.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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