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Verfasst am: 03.09.05, 15:02 Titel: Haftpflicht Versicherung b. häuslicher Gemeinschaft
Hallo,
jemand wohnt in häuslicher Gemeinschaft, Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, zusammen. Der Hauseigentümer hat in der gemeinsam genutzten Doppelgarage, seinem Mieter (Schwiegertochter) mit seiner für seine eigene Wohnung genutzten Trittleiter am Auto einen Schaden zugefügt.
jemand wohnt in häuslicher Gemeinschaft, Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, zusammen.
Was jetzt, häusliche Gemeinschaft oder Einliegerwohnung?
gewöhnlich ist es doch so, dass eine Einliegerwohnung eine eigene abgeschlossene Wohnung darstellt. Die Bewohner der "Hauptwohnung" und die Bewohner der Einliegerwohnung bilden also keine häusliche Gemeinschaft. Somit wird die PHV leisten.
Anders würde es aussehen, wenn wirklich häusliche Gemeinschaft vorliegen würde, das heißt, wenn die Bewohner der Einliegerwohnung mit den Bewohnern der Hauptwohnung zusammen einen gemeinsamen Haushalt führen mit gemeinschaftlicher Wirtschaftsführung. Nur dann würde der Ausschluss des § 2, Abs. 2a AHB greifen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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