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Terasse aufgrund Sanierung unbenutzbar

 
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Adamski
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 21:01    Titel: Terasse aufgrund Sanierung unbenutzbar Antworten mit Zitat

Hallo,

seit nun sieben Wochen ist unsere überdachte Süd-Terasse (ca. 9 qm) unbenutzbar, da die überliegenden Balkone saniert werden. Die Wohnung selbst hat 75 qm. Wieviel Mietminderung kann man ansetzen? Muss das Monatsgenau sein, oder kann das auch nachträglich in einer Summe geschehen? Wie muss man die Mietminderun ankündigen? Einschreiben?
Die Miete wird per Lastschrift eingezogen? Lastschrift kündigen und manuell überweisen (Dauerauftrag) und dann die Miete reduzieren?

Adamski
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Das werden Sie wohl hinnehmen müssen, ohne die Miete mindern zu können.
Eine Mietminderung ist ein Druckmittel gegen einen Vermieter, der Mängel an der Mietsache trotz Rüge seines Mieters nicht abstellt.
Bei einer laufenden Sanierungsmaßnahme ist ein Grund für eine Mietminderung nicht gegeben.
Nachträglich kann eine Mietminderung ohnehin in keinem Fall erfolgen. Zuerst muß der Mangel gerügt und der Vermieter aufgefordert werden, den Mangel abzustellen.
Erst wenn dann nichts geschieht, kann der Mieter eine letzte Frist setzen und für den Fall des fruchtlosen Verstreichens dieser Frist eine Mietminderung ankündigen.
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roleover
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 04.09.05, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Code:
Eine Mietminderung ist ein [b]Druckmittel[/b] gegen einen Vermieter, der Mängel an der Mietsache trotz Rüge seines Mieters nicht abstellt.


Man könnte auch sagen, in erster Linie ist eine Mietminderung eine Preisanpassung, wenn der vertragliche Zustand nicht mehr gegeben ist. Erst daraus ergibt sich für den Vermieter das Druckmittel, diesen Zustand wieder herzustellen.
Selbstverständlich kann der Mieter auch bei Sanierungsmaßnahmen die Miete mindern, wenn die Vorausetzungen gegeben sind. Dies bezweifel ich in diesem Fall aber. Zum einen müsste hier festgestellt werden, zu welchem Prozentsatz die Terasse als Mietraum anzurechnen ist, zum anderen wieweit die Nutzungsfähigkeit eingeschränkt ist.
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Schickse
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Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 04.09.05, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich mich an verschiedene andere Threads richtig erinnere, beträgt eine mögliche Mietminderung bei Balkonen/ Terrassen etwa 3-5 %.

Natürlich sind Sanierungsarbeiten ärgerlich, eine Mietminderung würde den Ärger für den Mieter aber potenzieren nicht reduzieren. Ganz davon abgesehen, dass ein Vermieter, der viel Geld in die Instandhaltung bzw. Wohnwertverbesserung seines Eigentums investiert, Beschwerden nicht nachvollziehen kann.
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