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Unterhalt, Haus mit Schulden, Kind

 
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Hugo
Gast





BeitragVerfasst am: 21.10.04, 15:38    Titel: Unterhalt, Haus mit Schulden, Kind Antworten mit Zitat

Auch ich haette gerne einen Rat bezueglich Unterhalt (Trennungsunterhalt und nach der Scheidung) und dessen Berechnung:
Fakten:
7 Jahre Ehe, Mann verlaesst Frau mit eigenem Kind (6) und unehelichem Kind (12) wegen neuer Freundin, eigenes Haus seit 2 Jahren, noch hoch verschuldet, finanziell uebernommen, Mann jaehzornig bis gewalttaetig:
Leben in einem Haus ist unzumutbar fuer die Frau und 2 Kindern mit Vater

ab wann gibt es Trennungsunterhalt und wieviel?
Wenn Mann 2400€ netto hat, 1500€ Schulden fuers Haus abzahlt, 100€ Fahrtkosten hat, kann er dann froehlich das Haus halten, mit Freundin einziehen, und wegen der hohen Schulden Null Unterhalt zahlen, waehrend Frau und die Kinder von Sozialhilfe leben und zu 3. in eine 2-Zimmer-Sozialwohnung ziehen muessen? Ist dies deutsches "Recht"?
Frau kann ohne eigenen Job das Haus natuerlich nicht halten.
Inwiefern zaehlt hier mal der Vorsatz "zu Gunsten der Kinder"? Oder war das einmal?
Danke fuer einen guten Rat.
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.10.04, 07:01    Titel: Antworten mit Zitat

naja du kannst das Haus Teilversteigen lassen.
Da bleiben aber 100% dann noch immense Schulden übrig!
Davon musst du dann die Hälfte zahlen und er auch.
Dann zahlt er halt 1500€ an die Bank und hat auch kein Haus mehr.
Du aber auch nicht.
Und Unterhalt bekommst wohl auch nich...

Sieht übel aus.
Geh mal zum Anwalt.
Den brauchste ja sowieso wegen Scheidung,.....
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Hans
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.10.04, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hugo,

noch eine Nachfrage zum Sachverhalt: Ist die Frau schon aus dem Haus ausgezogen? Falls noch nicht, würde ich versuchen, dass ihr das Haus im Wege des Wohnungszuweisungsverfahrens zugewiesen wird. Dann hat sie zumindest während der Trennungszeit das Haus.

Wenn der Mann dagegen das Haus bewohnt, muss er sich bei seinem Einkommen den sogenannten Wohnwert des Hauses anrechnen lassen. Wohnwert ist der Betrag, den man bei einer Vermietung an Dritte erzielen könnte. Dann sieht das unterhaltsrelevante Einkommen nämlich gleich anders aus:

Netto 2400 + Wohnwert 1000 - Belastung 1500 - Fahrkosten 100 = 1.800 EUR

Eine Teilungsversteigerung kommt hier nur dann in Betracht, wenn beide Eheleute im Gunrdbuch als Miteigentümer eingetragen sind, dazu wissen wir bisher nichts. Sollte der gestzliche Güterstand bestehen, kanndie Teilungsversteigerung erst nach rechtskraft der scheidung beantragt werden, § 1365 BGB gilt auch für den Antrag auf Teilungsversteigerung.

Gruss Hans

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Hollie Lang
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Anmeldungsdatum: 23.10.2004
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 23.10.04, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

das ist wohl nicht ganz richtig. Während der Trennungszeit wird der angemessene Wohnwert angerechnet, also das, was der Pflichtige für eine Wohnungsmiete entpr. seinem Einkommen nach Abzug der Schulden aufwenden würde, also sicher deutlich weniger als 1000 €. Er ist ja jetzt noch nicht verpflichtet, das Eigentum zu verwerten.
Vom Wohnwert allein kann man nicht abbeißen. Er hat ja nur 800 € im Portmonaie, da kann er nicht Unterhalt von über 800 € zahlen!
_________________
H.L.
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Hans_Köln
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.10.04, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hollie,

die Rechnung geht nicht auf, weil dann die Belastung des Hauses doppelt gerechnet wird. Der Bundegerichtshof geht davon aus, das ca. 1/3 des Einkommens zu Wohnzwecken ausgegeben wird. Das ergäbe dann

3.900 : 3 = 1.300,00 EUR als angemessener Wohnwert.

Gruss Hans
_________________
Fragt den, der was davon versteht.
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Hugo
Gast





BeitragVerfasst am: 28.10.04, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zuerst mal vielen Dank an alle, die eine Antwort geschrieben haben.

Zu deiner Frage, Hans:
Nein, Frau und Kinder haben das Haus noch nicht verlassen.
Beide noch-Eheleute sind als Eigentümer im Grundbuch eingetragen und es beseht der gesetzliche Güterstand.

Um das Haus zumindest während des Trennungsjahres zugesprochen zu bekommen, sidn die Kinder und ihr Wunsch, ihr soziales Umfeld beibehalten zu wollen, genug Grund, damit Frau und KInder das Haus zugesprochen bekommen? Abgesehen davon, dass es sinniger ist, dass 3/4 der Familie das Haus bewohnt statt nur der Mann? Was wird in solch einem Wohnungszuweisungsverfahren denn alles berücksichtigt?

Und nochmal zum Haus und Trennungsunterhalt:
Die Frau kann definitiv das Haus nicht halten. Muss der Mann ihr dann erst den geschätzten Wert des Hauses abkaufen, von dem sie dann die Hälfte der Schulden tilgt? Oder kann sie auf den Verkauf des Hauses draengen, weil die finanzielle Situation einen Unterhalt des Hauses auch alleine vom Mann kaum noch ermoeglicht? Oder ist es in der Tat so, dass der Mann quasi die Schulden der Frau zugesprochen bekommt, dafuer aber die Schuldzinsen von 1500,- oder noch mehr vom seinem Lohn und somit vom Trennungsunterhalt abziehen kann? Ist ja toll fuer den Mann, anstatt das Geld in der Unterhalt zu stecken, von dem er nichts mehr hat, bleibt er im Haus wohnen, mit der neuen Freundin, mit deren Lohn er sich dies vielleicht doch leisten kann? Das macht fuer mich Sinn, sofern Frau und Kinder während des Trennungsjahres noch im Haus wohnen, aber doch nicht, wenn sie ausgezogen sind?
Kann mir dies nochmal jemand erklären, was der Gesetzgeber oder Gerichte hier vorsehen?
Vielen Dank.
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