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Provisionspflicht bei Vermittlungsgeschäften

 
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micky118
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Rhein/Main-Gebiet

BeitragVerfasst am: 04.09.05, 08:57    Titel: Provisionspflicht bei Vermittlungsgeschäften Antworten mit Zitat

A hat einen Vertrag als freier Mitarbeiter mit der Unternehmensberatung B. Laut Vertrag erhält er Provisionen für die Vermittlung von Beratungsaufträgen, die Provisionen bestehen aus einem festen Prozentsatz des Honorars.

A erhält einen Anruf vom Interessenten C, der darüber nachdenkt, Beratungsleistungen der Unternehmensberatung B in Anspruch zu nehmen. A informiert ihn in groben Zügen telefonisch über die Dienstleistung und vereinbart ein eingehenderes persönliches Gespräch, an dem auch die Unternehmensberatung B teilnimmt. Bei diesem Gespräch wird vereinbart, dass die Unternehmensberatung B ein Angebot für die Dienstleistung an C sendet.

Bis hier hin ist der ganze Vorgang unstrittig. Ab diesem Zeitpunkt jedoch wird A nicht mehr in die weitere Kommunikation eingebunden. Monate später erfährt er, dass ein Geschäft abgeschlossen wurde.

Die Unternehmensberatung B verweigert eine Provisionszahlung mit der Begründung, der Interessent C hätte sich ja ohnehin direkt an die Unternehmensberatung wenden wollen, er habe nur im Internet recherchiert und das räumlich nächste Büro, in diesem Falle A, kontaktiert. Ausserdem habe A sich nach dem ersten persönlichen Gespräch nicht mehr um die Angelegenheit gekümmert.

Wer kann zu diesem Sachverhalt etwas beitragen? Gibt es eine Empfehlung für einen Fachanwalt für solche Fragen im Grossraum Rhein/Main-Darmstadt-Mannheim?
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 22:17    Titel: Re: Provisionspflicht bei Vermittlungsgeschäften Antworten mit Zitat

micky118 hat folgendes geschrieben::
A hat einen Vertrag als freier Mitarbeiter mit der Unternehmensberatung B. Laut Vertrag erhält er Provisionen für die Vermittlung von Beratungsaufträgen, die Provisionen bestehen aus einem festen Prozentsatz des Honorars.

A erhält einen Anruf vom Interessenten C, der darüber nachdenkt, Beratungsleistungen der Unternehmensberatung B in Anspruch zu nehmen. A informiert ihn in groben Zügen telefonisch über die Dienstleistung und vereinbart ein eingehenderes persönliches Gespräch, an dem auch die Unternehmensberatung B teilnimmt. Bei diesem Gespräch wird vereinbart, dass die Unternehmensberatung B ein Angebot für die Dienstleistung an C sendet.

Bis hier hin ist der ganze Vorgang unstrittig. Ab diesem Zeitpunkt jedoch wird A nicht mehr in die weitere Kommunikation eingebunden. Monate später erfährt er, dass ein Geschäft abgeschlossen wurde.

Die Unternehmensberatung B verweigert eine Provisionszahlung mit der Begründung, der Interessent C hätte sich ja ohnehin direkt an die Unternehmensberatung wenden wollen, er habe nur im Internet recherchiert und das räumlich nächste Büro, in diesem Falle A, kontaktiert. Ausserdem habe A sich nach dem ersten persönlichen Gespräch nicht mehr um die Angelegenheit gekümmert.

Wer kann zu diesem Sachverhalt etwas beitragen? Gibt es eine Empfehlung für einen Fachanwalt für solche Fragen im Grossraum Rhein/Main-Darmstadt-Mannheim?


Man müsste zunächst die vertraglichen Regelungen prüfen. Die Mitursächlichkeit reicht üblicherweise für den Provisionsanspruch aus. Schicken Sie mir doch eine PN, wenn Sie möchten. Dann kan man ggbf. weitersehen.
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