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Änderung der Flugzeiten bei Pauschalreise

 
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Rudolf Gerisch
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.09.05, 15:11    Titel: Änderung der Flugzeiten bei Pauschalreise Antworten mit Zitat

Guten Tag liebe Forenmitglieder!

Mein Problem:
Die Flugzeit bei einer Pauschalreise wurde dergestalt geändert, dass die Ankunftszeit am Ziel nicht mehr 11.30 Uhr sondern 21.55 Uhr beträgt. Ich empfinde diese Änderung als sehr erheblich, geht mir doch fast ein Urlaubstag verloren.
In den AGBs des Veranstalters ist natürlich ein Änderungsvorbehalt bezüglich der Flugzeiten enthalten. Allerdings sind diese Vorbehalte nur wirksam, wenn sie zumutbar sind.

Ist diese erhebliche Änderung zumutbar und wenn ja, welche Rechte habe ich?

Und noch ein zweites Problem:
Die All-inclusiv Reise wurde angeboten mit freien Getränken von 10.00 Uhr bis 2.00 Uhr. Nun erfolgte eine Änderung dergestalt, dass nur noch bis 24.00 Uhr die Getränke frei seien. Ist das eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung?


Vielen Dank für Eure Antworten im voraus.
Rudolf Gerisch
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 04.09.05, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

da die Frage(n) sehr häufig vorkomm(t)en - hier meine Standardantwort fertig eingeklickt:

Was sind zwei Wochen Urlaub?

Bei Pauschalreisen zählen die Nächte: Eine Nacht beginnt international gesehen um 14 Uhr mit der frühestens check-in-Möglichkeit und endet am nächsten Tag um 12 Uhr mit der spätestens check-out-Zeit.

Wann dazwischen das Zimmer tatsächlich bezogen wird, ist nicht relevant, weil man die Nacht bezahlt hat (und es keine stundenweise Benützung von Hotelzimmern gibt, zumindest nicht im seriösen Bereich...).

Weiß man gar schon bei Buchung von den voraussichtlichen Flugzeiten, besteht überhaupt kein Anspruch auf irgendwelche Rückerstattungen.

Bucht man eine Kurzreise und erfährt erst mit Ticket von Nachflugzeiten und fand sich im Katalog kein Hinweis auf diese Möglichkeit, könnte man u. U. eine Minderung bekommen, wegen ungebührlicher Verkürzung. Aber die Urteile dazu sind bisher immer individuell auf die einzelne Klage gewesen. Es gibt hier keine pauschale Urteilsfindung.

Meist finden sich im Veranstalterkataloge entsprechende Hinweise, dass es zu Abend-Nachtflugzeiten kommen kann, die man dann erst an Hand der Tickets genau feststellen kann. Problematischer ist es für einen Reiseveranstalter, wenn er im Katalog feste Flugzeiten auspreist, womöglich diese sogar werblich noch besonders hervor streicht - in diesem Fall wäre eine gravierende Zeitänderung ein Reisemangel.

Es wäre auch nicht sinnvoll, lange im voraus bei Fluggesellschaften selbst Zeiten zu erfragen. Der Flugeinkauf mit voraussichtlichen Flugzeiten erfolgt beispielsweise für den Sommer 2006 bereits im Juli oder August dieses Jahres. Nun kann sich dann bis 2006 zig mal der Einsatzplan der Maschinen ändern. Gleiches gilt, wenn beispielsweise jetzt nachgefragt wird für Mai. Ein Super-Frühlingswetter lässt dann die Nachfrage kurzfristig nach Flugreisen ansteigen und die Charterer sind gezwungen ihre Flugpläne neu zu gestalten, um die Auslastung der Maschine zu gewährleisten.

Wäre die Ankunft im Hotel am Tag 2 um 14:01 Uhr so sagt mir mein Rechtsverständnis, dass die erste Nacht zu vergüten wäre und ein Reisemangel vorläge. Richtig.

Bezüglich der Vorverlegung von 02 Uhr auf Mitternacht wird wohl kein Richter zur Auffassung kommen, es handle sich um eine (wesentliche) Änderung der Reiseleistung. Ich meine, er würde wahrscheinlich gar keinen Mangel sehen - ich persönlich stelle mir die Frage, weshalb der Zeitraum zwischen Mitternacht und 2 Uhr für Getränke wichtig wäre...

Gruß
Peter
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Rudolf Gerisch
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.09.05, 17:53    Titel: Dank für schnelle Stellungnahme Antworten mit Zitat

Guten Tag Peter,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Ich werde die Änderung der Flugzeit also hinnehmen.
Übrigens: Frag doch mal einen 20jährigen, ob und wieviel er in der Zeit von 24 - 2 Uhr an Getränken konsumiert, beispielsweise in der Hotel-Disco. Der empfindet diesen Zeitraum zumindestens als nicht unerheblich.

Nochmals vielen Dank
Rudolf Gerisch
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 07:17    Titel: Re: Dank für schnelle Stellungnahme Antworten mit Zitat

Rudolf Gerisch hat folgendes geschrieben::
Übrigens: Frag doch mal einen 20jährigen, ob und wieviel er in der Zeit von 24 - 2 Uhr an Getränken konsumiert, beispielsweise in der Hotel-Disco. Der empfindet diesen Zeitraum zumindestens als nicht unerheblich.


... das war mir schon klar, welchen Hintergrund die Frage hat. Eine etwas gesündere Leber wird es ihm vergelten und ganz ehrlich gesagt: wenn Urlaub nur aus Disco und Saufen bestünde...

Gruß
Peter

PS: übrigens, soweit ich weiss, kann man sich in dieser Zeit Getränke kaufen - also verdursten wird man wohl nicht beim Disco-Abtanzen...
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