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Unterhalt aus Anstellung und gewerblicher Tätigkeit und nebe

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.10.04, 16:21    Titel: Unterhalt aus Anstellung und gewerblicher Tätigkeit und nebe Antworten mit Zitat

Neugierig nochmal Sehr glücklich

Wenn der Unterhalt nur von der Hauptanstellung berechnet wurde, bis wann nach der Scheidung ist es möglich, doch noch den Unterhalt aus dem Gewerbe und dem weiteren Nebenjob zu beziehen?

Gibt es da Fristen?
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Hans_Köln
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.10.04, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Kannst Du die Frage mal etwas klarer formulieren.

Ist hier gemeint, dass der Unterhaltsverpflichtete Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit, selbständiger Tätitgkeit und einer weiteren Tätigkeit bezieht?

Gruss Hans
_________________
Fragt den, der was davon versteht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.10.04, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ja Sehr glücklich

Hauptanstellung auf Lohnsteuerkarte
Gewerbe mit Schein
weitere Tätigkeit, die über Gewerbe abgerechnet werden kann

Das Gewerbe läuft nicht auf beide Eheleute, sondern nur auf einen Namen
wurde während der Ehe aufgenommen

Gruss
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.10.04, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Neugierig,

die Sache ist etwas problematisch, weil der Unterhaltsberechtigte gegen den Unterhaltsverpflichteten einen Auskunftsanspruch hat. Es stellt sich jetzt nactürlich die Frage, warum wurde dieser Auskunftanspruch nicht geltend gemacht bzw. war die erteilte Auskunft falsch und wenn ja, woraus ergibt sich das.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Abänderungsklage nach § 323 ZPO. Diese Klage setzt allerdings voraus, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse nach der ersten Entscheidung über den Unterhalt geändert haben. Das scheint aber nach Deiner Darstellung gerade nicht der fall zu sein.

Wurde der nacheheliche Unterhalt tituliert?

Gruss Hans
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.10.04, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hans!

Danke für Deine Antworten und Nachfragen.
Wir leben noch in Trennung.

Das Gewerbe wurde nicht angegeben, damit die Existenz des Partners nicht ruiniert wird. Hier: Abzahlung der vor der Ehe gekauften ETW.

Durch den weiteren Zusatzjob ergibt sich ein starkes Ungleichgewicht. Es ist noch nichts tituliert.

Kindsunterhalt soll beim Jugenamt tituliert werden.

Wo wird der Ehegattenunterhalt tituliert?

Danke
Neugierig
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