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Verfasst am: 04.09.05, 18:22 Titel: Überforderte Rechnung eines Anwalts Ja oder Nein
Mr. X bauftrage Anwalt in Scheidung tätig zu werden.
Anzahlung 369,76 Euro nach 2000, Euro Streitwert §13 Nr.3100VV (bezahlt)
Nach Missvertsändnissen durch Anwalt ,entzog Mr.X dem Anwalt das Mandat u. bat um Endabrechnug, welche,392,66 Euro betrug, mit Streitwert von 4000,-Euro §§ 13,14 2400VV RVG Wert 1,3 , mit Begründung das Anwalt in Außergerichtlicher Tätigkeit Tätig gewesen zu sein, Bezahlt ( Anfechtung einer Noteriellen Gütertrennung Wert 50000,.DM)
Anwalt Schrieb nur einen Brief, des er der Anfechtung der Gütertrennung entgegensehe. 3 Sätze.
Mr. X wurde nicht Informiert das sich Gebühren erhöhen würden.
Mr. X bat Anwalt in einem Schreiben um Erklärung, hierauf kam Neue Rechnung von Anwalt,das er sich Vertan habe,der neue Streitwert sei nun 25.564,59Euro §§13,14,Nr. 2400VVRVG Wert 1,3 Der Streitwert sein nun der Gütertrennung
Kann Anwalt für drei Zeilen Gebühren von 1,3 Nehmen u. Wert der Gütertrennung zugrund legen,wobei Mr. X nicht vorher Informiert wurde,das diese Gebühren nicht mehr die Scheidungsgebühren betreffen, zumal Anwalt kenntnisse hatte, über Gehalt von Mr.x 350,-Euro
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