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Verfasst am: 05.09.05, 09:59 Titel: Nebenpflichten des Verkäzfers
Hallo, ich habe ein paar allgemeine Frage zu Privatverkäufen:
Nach meinem derzeitigen Wissensstand können sich Nebenpflichten aus dem Gesetz oder aus der Vertragsauslegung ergeben und sind z.B. das Erteilen von Auskünften oder die Unterweisung in Handhabung und Wartung einer zu verkaufenden Sache.
Ich selbst würde das etwa so interpretieren:
Der Verkäufer muss den Käufer über Handhabung und Wartung der verkauften Sachen Rede und Antwort stehen. D.h. z.B. eine Bedienungsanleitung in Landessprache oder einer Sprache der der Käufer mächtig ist aushändigen.
Angenommen Herr A. würde Herrn B. privat einen DVD verkaufen. Beides sind Privatpersonen und der Verkauf erfolgt über ein nachvollziehbares Medium, z.B. über ein Internetauktionshaus.
Währe nun Herr A. gegenüber Herrn B. Verpflichtet eine Gebrauchsanweisung mitzuliefern ?
Macht es einen Unterschied, ob die Ware neu oder gebraucht ist ?
Kann im Kaufvertrag ein Ausschluss dieser Nebenpflichten hinzugefügt werden ?
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